Also soll der TA auch noch den Versicherungsschein plus sämtlicher Anlagen durchlesen für jeden einzelnen Kunden, ob z. B. die Zahnbehandlung übernommen wird oder nicht. Ob es ein Vorsorgebudget gibt oder nicht.
Was heißt "soll"? Der kann ja machen was er will. Aber ich will das "Argument" Aufwand bzw. Zahlungssicherheit nicht so stehenlassen. Wer will, der macht es (wie auch in anderen Branchen wie gesagt). Und wer nicht will, der möge es halt einfach so sagen. Aber wie gesagt "Aufwand" und "Ich bleibe sonst vielleicht auf der Rechnung sitzen" - da habe ich Zweifel und zumindest das letztere Argument entkräftet. Und es konnte bisher noch immer keiner erklären, warum es bei anderen Branchen mit dem Aufwand nicht so schlimm ist. Ich habe noch keinen Anwalt kennengelernt, der so argumentiert hat.
Also soll der TA den Aufwand ehrenamtlich betreiben? Oder er legt es dann eben auf alle um, in dem er den Gebührensatz erhöht. Es kommt nicht von ungefähr, dass viele TA Praxen keine Zahlung auf Rechnung oder Ratenzahlung anbieten. Und mir als Kunde ist ehrlich gesagt lieber, ich zahle und reiche die Rechnung dann selber ein und die Praxis behandelt in der Zeit, die sie sonst dafür aufwenden würde Wildtiere kostenlos, kastriert Streunerkatzen etc, statt "ehrenamtlich" für meine Bequemlichkeit zu arbeiten. Andere Branchen, die so etwas machen haben den administrativen Aufwand auch in ihren Preisen schon von vorne herein inkludiert.
Heute haben immer mehr Menschen Versicherungen für ihre TA Kosten. Wenn ich jetzt mal überschlage, dass es nur 10 Leute am Tag sind, die dort aufschlagen und versichert sind, dann sind das locker 10 mal ca. 15 Minuten Verwaltungsaufwand dafür. Sind 150 Minuten. Und dann haben wir nur zeitlich berechnet, dass die Versicherung alles zahlt. Noch keinen Zeitaufwand für Rückfragen etc. In dem Moment, wo die Versicherung nicht alles übernimmt und z.b. den Body oder die Nahrungsergänzungsmittel wie Bactisel etc nicht übernimmt muss dann eine weitere Rechnung an den Kunden gehen. Dann muss man noch die Zeit dazu rechnen, wo man den Versicherungsschein entgegen nimmt, der auch abgelegt werden muss etc. Sprich wir haben dann schon eine TFA mal eben 4 Stunden am Tag nur damit beschäftigt. Also eine Halbtagskraft rein nur dafür. Und nicht eingerechnet sind dann Weihnachtsgeld, Urlaub, Krankheit.
Jetzt nehmen wir mal beispielhaft NRW. Da bekommt eine TFA mit 5 Jahren Berufserfahrung lt. Tarifvertrag 2.868,50 € bei Vollzeit in der mittleren Tarifgruppe. Die Halbtagskraft also entsprechend 1.434,25 € brutto. Dazu kommt dann noch der Arbeitgeberanteil an den Lohnkosten in Höhe von 356,98€ D. h. die Kraft kostet der Praxis schon mal 1.791,23 € im Monat.