Beiträge von SabineAC69



    (Beispiel: Ist der normale Deutsche Schäferhund überdurchschnittlich häufig in Beissvorfälle verwickelt, oder liegt die hohe Zahl an Vorfällen einfach an der weiten Verbreitung?)

    Hier kann man eine Beißvorfall-Statistik aus Sachsen-Anhalt nachlesen, mit Relation von Vorfällen im Verhältnis zur Anzahl der jeweiligen Rassen:

    https://www.mdr.de/nachrichten/sa…halten-100.html

    Ziemlich fragwürdiger Inhalt. Wirklich kein einziger Vorfall mit einem Mix?

    Sorry, dass war jetzt etwas irrtümlich von mir zitiert. Du hast ja genau wie ich geschrieben, dass es eben nicht so ist, dass Anmeldung Hundesteuer und Landeshundegesetz grundsätzlich eins ist.

    Hier auf dem Amt wird bei der Anmeldung direkt alles in einem Rutsch erledigt; Bei der 20/40 Regelung bedarf es des Nachweises einer Hundehaftpflichtversicherung.

    Das wird von Stadt zu Stadt Unterschiedlich gehandhabt.

    Oh, das ist mir neu. Seit Einführung des Landeshundegesetz habe ich in 3 Städten gewohnt und überall lief es extra. Als die, damals noch Landeshundeverordnung quasi über Nacht eingeführt wurde, brauchte man ja keinen Sachkundenachweis, wenn man vorher schon 3 Jahre große Hunde ohne Vorfälle gehalten hatte. Als ich damals meine brav auf dem Ordnungsamt angemeldet hatte war ich naiv der Meinung, dass ich keinen Beleg brauche, da ich zu dem Zeitpunkt schon seit 7 Jahren für beide weißen Schäferhunde dort Steuer bezahlt hatte. Aber man erklärte mir, dass das Ordnungsamt sich nicht mit der Steuerbehörde austauschen darf. Ich musste als ich vor 3 Jahren mit Mila nach hier zog auch erst zur Hundesteuerstelle und dann zum Ordnungsamt. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist ja im Gegensatz zu der nach Landeshundegesetz auch kostenfrei.

    Und in der Gemeinde, wo ich jetzt wohne hatte meine Mutter ihren Basset (also definitiv 20/40) 7 Jahre nur steuerlich angemeldet. Erst als die Hündin verstarb hat sie dann den nächsten Basset auf mein Betreiben auch auf dem Ordnungsamt angemeldet. Ich kenne einige Halter von 20/40 Hunden, die nur Hundesteuer angemeldet haben.

    schreckt ca. 50% der steuerlich erfassten Hundehalter nicht ab.

    Wenn sie steuerlich erfasst sind, wurden sie doch irgendwo gemeldet?

    Ich sehe kein Problem darin, bei der Meldung eines Hundes diese Daten auch in eine einheitliche Datenbank einzupflegen.

    Nicht unbedingt. In NRW ist z.b. die 20/40 Geschichte. Die hat aber mit der Hundesteuer absolut nichts zu tun und die Hunde müssen dafür gesondert beim Ordnungsamt angemeldet werden.