Beiträge von Camillo09

    Eben, das was bei einer BH abgefragt wird, ist für den Sport. Das kommt im Alltag so überhaupt nicht vor. Ich brauch beim Spaziergang weder Fuß, noch Sitz, noch Platz. Geschweigedenn ein Laufschema. Drei Kommandos reichen: Hier (da brauch ich aber auch keinen Vorsitz), Weiter und Nein. Das hat mit BH wirklich wenig bis gar nichts zu tun.

    Wenn eine flächendeckende Prüfung, dann sehr individuell. Meiner braucht z.B. weder vorm Supermarkt warten, noch in einen Zug steigen, noch durch eine belebte Innenstadt gehen. Er kann das auch nicht und wird es auch nie lernen (können). Das gibt es in unserem Alltag nicht, warum muss ich das dann mit dem Hund trainieren? Für andere ist es eigentlich egal, ob der Hund mit Pferden, Kühen oder Wildspuren klar kommt, weil das Hauptgassigebiet die Innenstadt ist.

    Außerdem, warum braucht man bitte für alles ne Prüfung?

    @Sanmmaja: nein, den gibt es nur in Niedersachsen bisher.

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    Wenn im Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist /bzw keine Regulierung drinsteht und beide Seiten den Vertrag unterschreibne, bin ich trotzdem nicht auf der sicheren Seite oder?

    Nein, weil ein Vermieter nicht einfach etwas übergehen kann, was eine Eigentümergemeinschaft (und davon würde ich bei so einem Haus mal ausgehen) beschlossen hat. Wenn das im Haus verboten ist, ist es verboten.

    Was heißt Hauseigentümer? Ist das dann eine Eigentümergemeinschaft? Was sagt die Hausordnung? Normalerweise werden in einer Eigentümergemeinschaft solchte Entscheidungen mit der Mehrheit beschlossen oder sogar müssen alle Eigentümer zustimmen, das muss irgendwo geregelt sein. Wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht will, kann das nicht einer einfach erlauben. Selbst dann nicht, wenn er selbst drin wohnen würde und ein Tier wollte.

    Wir hatten/haben damit immer nur Probleme. Anfangs immer nett und freundlich, auch mit dem Hund überhaupt kein Problem. Sie müssen die Wohnung ja unbedingt vermieten. Sobald es darum geht, dass irgendwas zu machen ist, dann wird selbst planlos rumprobiert, der unprofessionelle Nachbar geholt oder erst gar nichts unternommen. Wenn man Glück hat, noch der billigste Handwerker, der aufzutreiben war. Oder aber versucht, dass es der Mieter bezahlen soll. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften interessieren überhaupt nicht - "das haben wir schon immer so gemacht, wenn es uns nicht passt, sollen wir halt ausziehen". Ob das nun nicht vorhandene Brandschutztüren zu Heizöllager oder von Garage zu Wohnraum sind, oder Betreten von angemieteten Kellerräumen oder Terassen ohne Absprache (in unserer Abwesenheit). Eine Wohnungsgesellschaft kann sich solche Sachen nicht erlauben.

    Ich kann inzwischen jedem nur raten, sich ne (Miet)Rechtschutz bei privaten Vermietern zu holen, dann kann man seine Kautionen auch einklagen, völlig falsche Nebenkostenabrechnungen korrigieren lassen usw.

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    Ich trau mich einfach nicht, es beim Vermieter zu melden.
    Auf diesem Zettel steht ja, falls Schimmel in der Wohnung kommt, ist an selbst Schuld und muss für die fachmännische Entfernung selbst zahlen.

    Du MUSST aber! Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Machst du das nicht, kann er deswegen an dich rantreten. Du musst nämlich den Schaden mindern, indem du ihn davon in Kenntnis setzt, sodass er etwas unternehmen kann. Ob er das dann macht, ist seine Sache. Aber wenn du nichts sagst und der Schaden wird deshalb größer, DANN bist du daran mit schuld und er hat rechtliche Handhabe, dich dafür mit in die Verantwortung zu nehmen.

    Den Zettel kannst du getrost wegwerfen, der ist nicht relevant, aber deine unprofessionellen Versuche, das Problem selbst irgendwie zu bearbeiten, könnten problematisch werden. Denn dann kann er evtl. verlangen, dass du an den Kosten beteiligt wirst. Hättest du es, wie es deine Pflicht ist, gleich gemeldet, dann wäre der Schäden evtl. viel kleiner, billiger zu beheben und du hast durch dein Nicht-Melden viel höhere Kosten verursacht. Diese Kosten kann er natürlich von dir einfordern, du bist ja daran schuld. Nicht am Schimmel selbst, aber daran, dass aus kleinen Flecken am Anfang, gegen die nichts fachmännisch unternommen wurde, jetzt große Platten geworden sind.

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    Aber wäre es nicht möglich, den Eigenbau Hundesicher zu machen?

    Kann man schon. Die Frage ist nur, mit welchem Aufwand (kompletter Neubau?) und wie gut die Sicherung sein muss. Wenn man einen größeren Hund hat, der wirklich töten will, hätte ich wahrscheinlich auch immer Bedenken, ob die Sicherung ausreicht.
    Mein Bau ist einfach so erhöht, dass der Hund gar nicht dran kommen kann, die Schweinchen nicht sieht und so überhaupt kein Interesse daran hat. Aber das ist ja nicht immer so einfach.

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    Dann habe ich durch Zufall über die für uns perfekte Lösung gelesen. Sie darf mich nun nicht mehr überholen, sondern muss entweder neben oder hinter mir laufen. Seitdem kann ich sie (außer natürlich, wenn ich an befahrenen Straßen laufe und im Dunkeln) jederzeit ableinen.

    Und was machst du, wenn sie trödelt? Oder kommt das einfach nicht vor?

    Ich habe meinen (nicht tauben) Hund im Freilauf auch fast immer nur hinter mir, bei uns ist der Grund ein anderer, aber manchmal trödelt er halt rum und wenn dann ein Jogger, Fahrradfahrer... kommt, muss ich ihn trotzdem ranrufen. Wie handhabst du das? Meinen kann ich rufen, aber einen tauben Hund ohne Vibrationshalsband?

    Ich habe noch NIE eine Selbstauskunft vor dem Termin ausgefüllt. Die gibt es immer erst bei der Besichtigung. Das finde ich auch überhaupt nicht in Ordnung, dass ich mich schon vor dem Termin so persönlich ausziehen muss, auch wenn dann die Wohnung eh nicht in Frage kommt.

    Evtl. gibt es da auch regionale Unterschiede. Hier ist es üblich, dass Wohnungen ohne Küche und unrenoviert vermietet werden. Man streicht bei Einzug, wie man will, und bei Auszug muss man nichts mehr machen, außer natürlich, man hat jetzt Wände in dunkeln oder knalligen Farben. Finde ich auch sinnvoller, als bei Auszug zu streichen und der Nachmieter will es eh anders haben. Völlige Verschwendung von Zeit und Geld.

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    Meine Familie vermietet gewerblich Wohnungen und ich arbeite Teilzeit mit.
    Als Vermieter kann ich sagen, dass es gewisse Wohnungen gibt (Neubauerstbezug bzw Erstbezug nach Komplettrenovierung), wo grundsätzlich keine Hunde erlaubt sind. Fakt ist, wenn an der weiß gestrichenen Wand der Hund vorbei läuft, am besten frisch vom Feld gekommen, ist sie nicht mehr weiß.

    Das hat man aber immer. Eine weiße Wand ist schon direkt nach dem Einzug nicht mehr weiß, das ist einfach so. Ob durch Möbel, die dagegen stoßen, ne schmutzige Jacke, Kinder, Hunde...Welcher Mieter erwartet denn, dass er bei Einzug nicht streichen muss? Zumal ja die meisten eh nicht die sterilen, weißen Wände dauerhaft wollen und sowieso streichen. Klar nicht beim Erstbezug, aber danach.

    Ich finde es nicht gut, es nicht vorher zu sagen, v.a. wenn die Vermieter selbst die Sache übernehmen (kein Makler!) und dann von einiger Entfernung herfahren. Wenn sie direkt im Haus oder nebenan wohnen, ist das eine Sache, da ist es v.a. meine eigene Zeit, aber nicht, wenn der Vermieter herfahren muss. Die meisten schreiben nun mal nicht rein, wenn Hunde nicht erlaubt sind, aber oft ist es eben so.