Wir haben in einer Mitwohnung gewohnt und immer eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters gehabt. Auch mein (Ex)Vermieter liebt Hunde, aber auch er hatte im Mietvertrag festgehalten, dass die Hundehaltung nicht erlaubt ist. Es lohnt sich also immer, trotzdem nachzufragen.
Inzwischen habe ich die Wohnung gekauft. Bei uns wohnen auch in der Hälfte der Wohnungen Hunde, sollte das aber mal anders sein und die Eigentümergemeinschaft sich gegen die Hundehaltung aussprechen, werde ich die Wohnung verkaufen und wegziehen.
Wird aber nicht passieren, zumal wir immer sehr nette, ruhige Hunde haben.
Einen Garten vermisse ich schon manchmal (ich vermutlich mehr als die Hunde), aber wir haben ein Sommerhäuschen eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt - auf einem 2000 m² Grundstück. Also haben wir wenigstens im Sommer ein Wochenende einen Garten, den dann alle Beteiligten genießen. :)