ZitatSicher ist eine Betriebshaftpflicht unablässig. Anderer Seits stellt sich mir die Frage: Wofür ist der Stitter haftpflichtig zu machen? Und bei einem Ballenschnitt der, wie in diesem Fall, draußen beim Spazierengehen passiert. sehe ich das so, daß das nichts ist was der Sitter hätte verhindern können oder selbst angerichtet hat. In sofern wäre er in meinen Augen in diesem Falle auch nicht Haftpflichtig.
LG
Franziska mit Till
Ein Extrembeispiel wäre:
Der Sitter/Pension/Hotel geht in der Stadt, Stadtnahe oder an stark frequentierten Orten Gassi an denen sich viele Menschen ohne Hund aufhalten, Festlichkeiten oder Sonstige Veranstaltungen stattfinden... Festivalplätze, Kirmesplätze, Schützenheime, Fußballplätze, Parks usw. usw. und diese Gegenden, da meist etwas außerhalb oder abseits gelegen außer der Stadt;-) , werden sehr gerne zum Gassi gehen genutzt..
Hier ist das Risiko von Scherben um Längen höher als z.B.:
Der Sitter/Pension/Hotel geht in den nächstgelegen Wald, an die nächste Talsperre oder Hundestrand, außerhalb liegende Feldwege/Felder. Somit kann er das Risiko zwar nicht gänzlich ausschließen aber drastisch reduzieren...
By the way, eine Scherbe tritt "fast" immer im Rudel auf und das sehe ich... Sei es durch die Sonne, das Licht einer Laterne, der Taschenlampe oder Vater Zufall.. Es sei denn ich habe eine einzelne Scherbe in der Hosentasche und werfe sie irgendwo auf´s Feld oder den Weg. Ich hab es die letzten Tage beim Gassi gehen extrem stark bei mir selber beobachtet..