Wir haben ja die Hunderte Zwiebeln gesetzt ... joah ... also ein Topf voll Narzissen streckt die Köpfe raus und drei Tulpen ![]()
Beiträge von Lysaya
-
-
Das hat aber CundC gar nicht gesagt.
Die Aussage war: "Wenn es passt, dann bin ich Pflegestellenversager." Und das ist der gängige Ausdruck für: ich behalte den Hund.
Bin jetzt selbst schon zum zweiten Mal Pflegestellenversager. -
Ich glaube, Limetti hat den "Pflegestellenversager" falsch interpretiert.
-
Spoiler anzeigen
Bei der Musikuntermalung werde ich ja aggressiv ...
Anhand der übermäßig dicken Bäuchlein möchte ich das mit der Entwurmung nochmal deutlich unterstreichen o.O
-
Aber diese Person wird sie über die Risiken aufklären. Darüber ob die TE überhaupt darüber nachdenken sollte den Hund zu nehmen auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ich glaube, Du überschätzt da ein bisschen die Ambitionen der zuständigen Bearbeiter.
Wenn man Glück hat, sitzt dort ein Hundehalter vor einem. Mit noch mehr Glück kennt er mehr als zwei Rassen. Und mit ganz viel Glück hat er auch mal eine Hundeschule besucht und kennt sich mit Rasseeigenschaften aus.
Aber um solche Entscheidungen zu treffen, braucht man nicht mal einen Hund im weiteren Bekanntenkreis zu haben. Das ist eine Behörde des Ordnungsamtes. Da kann quasi jeder eingesetzt werden.Unser erster Bearbeiter war super. Der hat sich hier für Freilaufflächen und Kotbeutelspender eingesetzt, der hat empathisch gehandelt: Ja, Ihr Hund ist vor 3,5 Monaten gestorben, aber sie brauchen die Sachkunde nicht nochmal machen. (müsste man nach 3 Monaten eigentlich). Der war auch immer ansprechbar für Pflegehunde, etc.
Nun ist er in Rente und seine Nachfolgerin geht stumpf nach Vorschrift, weil "ich bin eigentlich Katzenmensch". -
Manche Hunde reagieren auf das Flavour mit Allergien.
Besonders für empfindliche Hunde wird empfohlen, auf die Zusatzstoffe zu verzichten. Lucy bekommt seit jeher das Flavour und als wir einmal das ohne hatten, haben wir keinen Unterschied gemerkt. Der Geschmack soll ja nur sein, damit die Hunde die Tablette lieber nehmen. Hier gibt es die mit Leberwurst, sie würde das also vermutlich gar nicht merken

-
3 Tage bis zur ersten Verbesserung. Die war aber so minimal, dass wir erst im Nachhinein verstanden haben, dass es wirklich an den Tabletten lag und nicht nur Zufall war. Bei Lucy konnten wir während der Einstellungsphase auch immer ziemlich genau sagen, wann der Wirkspiegel zu niedrig war, dann wurde sie wieder blöd ... Inzwischen kann ich daran einschätzen, ob die Dosis richtig ist (machen das ja auch schon 5 Jahre) und dosiere ggf. selbst hoch / runter.
-
Lysaya
Heißt, außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete, also in Waldgebieten z.B., ist Ableinen problemlos möglich. Und innerhalb von Wohngebieten oder an Straßen führen die meisten (vernünftigen) Menschen ihre Hunde eh angeleint oder doch zumindest so nah bei sich, dass die Leine keinen Unterschied machen würde.Jein. Im Wald darf nur auf Wegen und nicht in der BuS-Zeit abgeleint werden. Bebaute Ortschaften schließt eben auch Parkanlagen etc. mit ein. Und genau dort lassen viele ihre Hunde frei herum laufen, weil das für sie gar nicht mehr "bebaut" ist. Das Problem ist, dass viele sich eben nicht an das Gesetz halten und nur dort anleinen, wo es für den eigenen Hund potentiell gefährlich sein könnte (eben in der Großstadt an der Hauptstraße z.B.). Das Gesetz ist aber weitreichender. Es besagt für große Hunde praktisch: Ohne Leine nur auf Deinem eigenen Grundstück (oder bei Freunden/Verwandten).
-
Waldwege fallen unters Forstrecht, das hat mit der Landeshundeverordnung nichts zu tun. Feldwege sind Privatgrund. Darum dürfen Hunde dort frei laufen, wenn der Eigentümer es nicht untersagt.
Ansonsten ist NRW wirklich ziemlich streng (wenn man sich dran hält):
Angeleint - Warum und Wo?
Zur Vermeidung von Gefahren sind Hunde in den nachfolgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW).
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Obiges gilt für alle Hunde. Für große Hunde wird es nochmal verschärft:
§ 11 (Fn 3)
Große Hunde(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) (weggefallen)
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
-
Du willst doch die Rasse-Tipps gar nicht hören? Deine Einschätzung steht doch schon fest.
Und wenn Du hier im Forum quer liest, wirst Du feststellen, es gibt noch sehr viel schlimmere Szenarien.
Unsere Tierschutz-Hündin (laut Orga reinrassiger Berner Sennenhund) kam aus Deutschland, aus einer Familie. Sie war 1 Jahr alt und kannte nichts.
Sie war angst-aggressiv und absolut unverträglich. Hibbelig und hatte absolut nicht den gewünschten Charakter. Wäre sie mein erster Hund gewesen, hätte ich mir danach nur noch Plüschtiere gehalten.Rechne lieber mit dem Schlimmsten, dann kannst Du nicht enttäuscht werden.