in dem Vertrag den ich unterschreiben werde steht ähnliches drin wie in deinem.Ich will allerdings hier jetzt nicht den kompletten Vertrag einstellen, deshalb fass ich mal stichpunktartig zusammen und zitiere stellen sie ich nicht richtig erklärt kriege 
- die Verpflichtung den Hund artgerecht und Rassegemäß zu halten.regelmäßiger Kontakt sowohl zu Menschen als auch zu anderen Hunden und ausreichende körperliche und geistige Beschäftigung
- keine Zwingerhaltung
- Schutz des Hundes:
Zitat
Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift, dass
er das Tier nicht als Wiederverkäufer bzw. als Vermittler erwirbt. Der Verkäufer hat das
Recht bei Weiterverkauf/Übergabe des Hundes an einen Tierhändler oder Dritte, oder bei
Verstöße gegen das Recht zum Schutz des Hundes, insbesondere das Tierschutzgesetz
und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (insbesondere die
„Tierschutz- Hundeverordnung“) begeht, den Hund umgehend wieder in seinen Besitz zu
nehmen. Die Kosten die dem Verkäufer dadurch entstehen (Fahrtkosten, eventuelle
Tierarztkosten, die durch unsachgemäße Haltung und Behandlung des Hundes durch den
Käufer entstanden sind) sowie die Anzahlung werden vom Kaufpreis abgezogen. Der Rest
wird dem Käufer nach Abrechnung der Abzüge zurück erstattet.
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- HD- und ED- Untersuchung zwischen den 15. und 18. Lebensmonat
- Zuchtverwendung
Zitat
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund ausschließlich im Rahmen der
Zuchtbestimmungen eines anerkannten Vereins als Zuchttier zu verwenden. Der Käufer ist
verpflichtet, sich vorher ausreichend und gewissenhaft über das Thema Hundezucht zu
informieren und sich geeignetes Wissen auf Seminaren und Vorträgen an zu eignen.
Vermehrung mit Hunden ohne Ahnentafeln und Mischlingswürfe sind unerwünscht und
werden untersagt.
- der dauerhafte Aufenthaltsort soll dem Züchter angegeben werden
- Wiederkaufsrecht für den Verkäufer in bestimmten Fällen. Diese wären:
a) bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsvereinbarung
b) Tierschutzwidrige Haltung oder Ausbildung des Hundes
c) bei Weiterreichung des Hundes an Dritte, sowohl durch Verkauf, Schenkung und Verpachtung, als auch bei geplanter Tötung des Hundes
Für den Fall das der Züchter den Hund nicht zurückkaufen möchte verpflichtet er sich bei der suche eines geeigneten Käufers behilflich zu sein um das Wohl des Tieres zu sichern.
- Gewährleistung
Zitat
Zum Zeitpunkt der Übergabe ist der Welpe in guter körperlicher
Verfassung. Der Züchter hat die Verpaarung der Elterntiere und Aufzucht der Welpen nach
bestem Wissen vollzogen, um Krankheiten vorzubeugen. Dies ist jedoch keine Garantie,
dass der Welpe nicht an einer erblichen oder nicht erblichen Krankheit in Zukunft leiden
könnte. Der Züchter übernimmt keine Haftung für die Gesunderhaltung des Welpen. Der
Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem verkauften Hund um ein
Lebewesen handelt, welches – gerade in der Wachstumsphase – beständigen
Veränderungen unterworfen ist, auch die Erziehung und Haltung wirkt sich ganz wesentlich
auf den Zustand und das Befinden des Hundes aus. Der Verkäufer kann daher auch keine
Gewähr für die künftige Größe und Beschaffenheit des Hundes (z.B. innere- und
Sinnesorgane, Gebäude, Fell, Charakter) übernehmen.
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So siehts also bei uns aus.
und übrigens nicht ausm VDH sondern Dissidenz unter einem Dachverband.