ZitatLeider ist es so das er dich wirklich bedrohen, betatschen, etc muss ehe die was machen dürfen.
Ich finds auch furchtbar, sowas fällt eigentlich schon unter Belästigung, aber da es eben öffentliche Wege sind darf er laufen wo er will. Das er das absichtlich macht um dir und den anderen Frauen förmlich aufzulauern, das kann man halt nicht beweisen. *seufz*
WER muss was BEWEISEN? Das Opfer?
Wenn dem so wäre, wäre doch STALKING (Deutsch: "Nachstellung") kein Straftatbestand?
ZitatStalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand (in Deutschland als „Nachstellung“) und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.
Quelle: Wikipedia
Wenn das wirklich so schlimm ist wie du schreibst und der Mensch auch vor ner Frau mit großen Hunden nicht zurückschreckt, könnten sich vielleicht die unfreiwilligen Gassibegleiterinnen zur Wahrung ihrer "psychischen und physischen Unversehrtheit" mal zusammentun, die Vorkommnisse tagebuchmäßig auflisten und GEMEINSAM die Bullerei (besser: die Staatsanwaltschaft) informieren.
Ich KÖNNTE mir vorstellen, dass der Staatsanwalt die Sache noch ein bissl ernsthafter anschaut als der (die?) diensthabende Grünrock.