Zitatmit welchem recht nimmt man einem menschen den hund weg?und jetzt möchte ich hier argument hören, es kann doch nicht sein dass man das recht hat seinen vierbeiner von herrchen wegreisst weil der ein paar nachweise nicht erbracht hat....hmmm komisch liegt irgendwie wieder am lieben geld, zumindest ist es mir noch nicht zu ohren gekommen dass das oa so schnell ist wenn es um einen hund in schlechter haltung geht..
Na, ja Tina87 irgendwann müsssen halt Konsequenzen folgen. Wenn es gesetztlich vorgeschrieben ist, daß ein Hund noch zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden muß und dort noch einmal bestimmte Papiere vorzulegen sind, dann muß man dem als Halter eben nachkommen. Wenn man dem nicht nachkommt muß man eben mit Konsequenzen rechnen. Ansonsten braucht man keine Gestze zu machen. Wenn die TS nicht in der Lage war, einem Teil, den mit der Haltung ihres Hundes einhergehenden Verpflichtungen nachzukommen, muß der Hund halt woanders untergebracht werden.
Gegenfrage: Warum sollten diejenigen Schuld sein, die Gesetze durchsetzen und nicht derjenige der sich nicht daran hält.
Für das Leid ihres Hundes ist die Themenerstellerin ganz alleine verantwortlich.
LG
Franziska mit Till