ZitatNa ja, doof ist natürlich, dass das Grundstück in dem Fall nicht eingezäunt/eingefriedet ist. Ein kleines Kind kann nicht zwangsläufig erkennen, wo eine Grundstücksgrenze anfängt oder aufhört und Eltern werden nicht unbedingt haftbar/verantwortlich gemacht, weil sie ihre Augen nicht überall haben können und auch nicht müssen lt. Rechtssprechung, soweit mir bekannt. Bei eingefriedeten/verschlossenen Grundstücken, wo bestenfalls noch Warnschilder angebracht sind, wird, so viel ich weiß, mittlerweile auch häufig zugunsten des "Verursachers" entschieden. Wäre also auch wieder noch was anderes. Bei uns z.B. müßte man gezielt über den Zaun klettern, das wäre dann aber auch Hausfriedensbruch, Warnschilder zwecks Hund haben wir auch ...aber ob das bei Kindern auch greifen würde
...keine Ahnung
Aber wie hoch muss denn ein Grundstück eingezäunt sein, um dass es als "sicher" gegen kletternde Kinder gilt? 10 Meter hoch und ein Riesen-Netz oben drüber
Nee, ich glaube, da könnte man sich schon erfolgreich gegen verteidigen. Ach so, ja, wir hatten auch schon Nachbarskinder, die über den Zaun geklettert sind, weil der Ball rübergeflogen ist, obwohl sie wissen, dass hier ein Hund lebt. Ich glaube, da würde ich die "Schuld" auch nicht einfach so auf mich nehmen ...weil, alt genug sind die Kinder eigentlich, um zu verstehen, dass man das nicht macht
Das stimmt schon: Eltern können und müssen ihre Kinder nicht überall beaufsichtigen. Sie dürfen und müssen ihren Kindern auch eine altersgemäße Selbständigkeit zugestehen.
Aber mal ganz ehrlich, daß ein 7 jähriges Mädchen noch nicht dazu in der Lage ist zwischen Bürgersteig und fremden Grundstück zu unterscheiden und noch dazu auf einen fremden Hund auf dessen Grundstück zu geht ist doch schon krass, oder? Und die Mutter steht daneben und hindert ihre Tochter nicht daran. Das finde ich schon ganz schön heftig.
Wie ein Gericht in einem solchen Fall entscheidet vermag ich allerdings nicht zu sagen.
Was ich mir aber sehr gut vorstellen kann ist, daß sich die Mutter nicht wieder melden wird weil ihr, nach dem sie zur Ruhe gekommen ist, vermutlich selbst klar geworden sein dürfte, daß sie sich in dieser Situation nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Zum Einen weil sie zugelassen hat, daß ihre Tochter zu dem fremden Hund hin läuft und zum Anderen weil es ihr anscheinend wichtiger war sich bei den Hundehaltern zu beschweren und die zu beschimpfen anstatt zunächst einmal ihre Tochter ärztlich versorgen zu lassen.
Das ist allerdings nur meine Vermutung
LG
Franziska mit Till