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Und überhaupt, ich finde, wenn er nun doch keine Hundehaltung will, soll er doch nicht in den Mietvertrag schreiben, Hundehaltung mit Erlaubnis des Vermieters, sondern lieber gleich die genererell die Hundehaltung untersagen.
Und genau das darf er nicht. Der Vermieter verhält sich absolut korrekt. Er hat die Haltung nicht generell untersagt, sondern prüft den Einzelfall. Und lehnt ab, wenn seine Einzelfallprüfung ergibt, dass er der Haltung nicht zustimmen kann.
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Man sollte aber sich wissen, dass einem wegen Hundehaltung nicht einfach gekündigt werden kann sondern der Vermieter erst mal auf Unterlassung klagen muss.. Das dauert...
Stimmt so nicht. Wenn die Hundehaltung gegen den Mietvertrag verstößt, kann er abmahnen, die Abgabe des Hundes verlangen und dann fristlos kündigen. Wird die Wohnung nicht zurückgegeben, kann er auf Räumung klagen. Er muss dafür aber keine Unterlassungsklage einreichen.
Aber egal ob Räumungs- oder Unterlassungsklage, das Argument "das dauert" ist wesentlich unbedeutender als das Argument "das kostet" - und zwar den Mieter wenn das Urteil gegen ihn ergeht. Insofern würde ich solche Spielchen gar nicht erst anfangen.
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Ich frage mich, wenn ich sowas lese, warum es überhaupt noch Menschen gibt, die Wohnungen vermieten. Muss ja ganz schrecklich sein!
Um ehrlich zu sein - ja. Ich würde niemals nimmer Privatvermieter sein wollen. Ich arbeite selbst für ein großes Unternehmen. Bei uns ist natürlich rechtlich alles möglich von Mietrückständen abfangen über Klagen bis hin zu Sanierungen. Als Privater kann man sich das oftmals gar nicht leisten.
Im Übrigen finde ich Katzenhaltung tatsächlich oft ebenso problematisch. Wie schon geschrieben - zerkratzte Türzargen, zerkratzte Tapeten...und das muss der Vermieter gern mal bei der Abnahme mit nem Lächeln hinnehmen, weil der Mieter sagt "in der Bildzeitung habe ich gelesen, dass ich gar nichts mehr in der Wohnung machen muss". Dann heißt es für den Vermieter wieder mit Sanierungskosten in Vorleistung gehen, viel Geld für den Rechtsweg vorverauslagen und wenn man Pech hat, hat man irgendwann ein Urteil und kann nicht vollstrecken weil der Mieter Privatinsolvenz angemeldet hat oder aber - mit Glück - bekommt man den Schaden in 50,00 € Raten ersetzt.
Nein, Vermieten macht als Privater sicherlich keinen Spaß. Und ich kann jeden verstehen der sich doppelt und dreifach absichert und gewisse Dinge einfach nicht dulden will mit seinem Eigentum.
Daher mein Tipp: wenns nicht klappt, dann sucht Dir als Nächstes ein großes Unternehmen. Da sie finanziell mehr abfangen können, gehts da oft leichter mit der Hundehaltung. Mal so gesagt - bei mir kriegen 90% der Anfragen ihre Hundehaltergenehmigung 
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Für die Duldung muss, laut meinem Anwalt, kein vorheriges Wissen vorliegen.
Hach die Tipps der Anwälte an ihre Mandanten
Glaubst Du nicht, dass die nicht vielleicht auch mal nen Tipp geben, der ein bisschen daneben ist nur um ein Mandat zu erhalten?
Wenn ich manchmal lese was Anwälte so schreiben - völlig an Gesetzlichkeiten und Urteilen vorbei. Oder um es mit den Worten unserer Anwältin zu sagen "Als Anwalt muss man sich erstmal dumm stellen und dann hoffen, dass der Richter genau so dumm ist und nicht nochmal nachliest".
Tatsache ist - ohne von einem Sachverhalt zu wissen, kann man den Sachverhalt nicht dulden. Dabei reicht es, wie Lololein schreibt, dass dem Vermieter aufgrund der Gegebenheiten unterstellt werden kann von dem Sachverhalt Kenntnis gehabt zu haben...was bei einem Vermieter der im Ausland lebt nicht der Fall ist.