Zitat
ich hab quasi hier ja nichts zu melden ect zumindest sagt das der vermieter...
Womit der Vermieter Recht hat. Im Zweifelsfalle handelt Dein Freund sogar vertragswidrig. Insofern - besser beim neuen Vermieter darauf achten, dass beide im Vertrag stehen.
Zitat
Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten.
Sorry, aber wieso sollte das so sein?? Wir reden hier von einem Hund - der kann ins Haus pinkelt, der kann bellen, der kann haaren, der kann sogar beißen.
Wenn ich ein Haustier halten will, dass keine Beeinträchtigungen für Nachbarn mit sich bringt, hole ich mir Kaninchen oder einen Hamster.
Das Argument der Größe zu bringen ist totaler Schwachsinn. Ein Chi ist oftmals mehr Hund als manch großer. Das solltet Ihr Euch vor der Anschaffung auch nochmal bewusst machen.
Zitat
Eine fristlose Kündigung ist bei Mietverträgen nicht möglich. Dem Mieter muß immer eine angemessene Zeit gegeben werden, um eine Wohnung zu finden.
Wieso sollte eine fristlose Kündigung von Mietverträgen nicht möglich sein? Natürlich kann der Vermieter ein Mietvertrag fristlos kündigen und dies ist (sorry, aber oftmals: zum Glück) gängige Praxis bei Mietschuldnern etc.
Und der Vermieter ist auch nicht verpflichtet dem Mieter erstmal eine angemessene Zeit zu geben um etwas neues zu finden. Der Mieter hat in der Regel ohnehin eine angemessene Zeit. Geht es um Mietrückstände bekommt er ja erstmal Mahnungen, geht es um mietwidriges Verhalten Abmahnungen. In der Regel vergehen da schon mal mindestens 1-2 Monate. Kommt eine fristlose Kündigung hat er nochmal zwei bis vier Wochen Zeit.
Allerdings ist es inhaltsleer bei einem ohnehin schon durch die Mieter gekündigten Mietverhältnis noch eine fristlose Kündigung hinterher zu schieben.
Zitat
Ist es nicht sowieso so das kein Vermieter mehr Hundehaltung verbieten darf? Ausgenommen Genossenschaften 
Wieso sollte es für Genossenschaften Ausnahmen geben? Die sind genauso Vermieter wie kommunale oder privatwirtschaftliche Unternehmen oder auch Tante Erna von nebenan.
Der Vermieter darf nicht im Mietvertrag stehen haben, dass er Hundehaltung generell untersagt. Er kann diese aber auf einzelne Anfrage hin ablehnen.
Was ich bei der TS jetzt nicht rauslesen konnte war, ob den im neuen Mietvertrag gleich eine Hundehaltergenehmigung verankert ist.
Den Einwand von Woelfchen finde ich sehr wichtig. Wenn Ihr einen Vermiter gefunden habt, der Euch 3 Monate mietfrei wohnen lässt - schön. Aber das machen ja doch die wenigsten.
Gern kursiert im Internet ja die Auffassung man könnte seine Kaution "abwohnen", sprich die letzten 2 Monate einfach keine Miete mehr zahlen. Ich sags lieber gleich: das geht nicht. Ihr habt einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (bei ordentlicher Rückgabe der Wohnung und ggf. unter Abzug eines Einbehaltes für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen), dürft diese aber nicht eigenständig verrechnen. Sonst kanns ganz schnell einen Mahnbescheid geben. Dies nur als Hinweis.
Zitat
Aber ihre Nachbarn haben ja einen Hund, wie kann der Vermieter zu den einen ja und den anderen Nein sagen? Vorallem wenn sie nur so einen kleinen Hund haben wollen
Es sind ja aber zwei völlig unterschiedliche Grundbedingungen.
Wir wissen ja auch nicht, was sonst so in dem Haus abgeht: Vielleicht gibt es schon Beschwerden über den Hund der Nachbarn. Vielleicht wohnen die Nachbarn im EG und die TS im DG. Vielleicht sind es unterschiedliche Eigentümer und die TS bezeichnet den Hausverwalter als Vermieter. Vielleicht ist die Wohnung der Nachbarn in einem anderen (z.B. abgewohnterem) Zustand als die der TS und so weiter...
Zum Argument "Kleiner Hund" - siehe weiter oben. Ich kann ehrlicherweise nicht nachvollziehen, dass Hundehalter hier im Forum einen Hund mit einem Kleintier wie einem Hamster gleich setzen wollen 