Behauptet wird ja meist sehr viel und am Ende kommt alles anders. Weiß ich aus eigener Erfahrung!
Jeder Richter würde die Dame fragen, weshalb sie in ein Hund-/Katzenhaus eingezogen ist. Am Ende ist sie ja selbst eingezogen; man hat sie ja nicht gezwungen. Von daher ist wohl eher diese Mieterin zum Auszug zu bewegen, als dass vorhandene Tierbesitzer ausziehen müssen.
Bestandsschutz gibt es nicht, aber eher wohl das Recht, dass man vor dieser Mieterin bereits dort im Haus gewohnt hat.
Um weiter guten Willen zu zeigen, würde ich den Hundebesitzern vorsorglich empfehlen den Hunden einen leichten Bademantel anzuziehen wenn sie durch den gemeinschaftlichen Raum gehen oder einfach ein Badetuch über den Rücken legen (Beugt die Haarverteilung durch Schütteln des Hundes vor). Das jeweils mit Foto, Uhrzeit und möglichst Zeugen dokumentieren lassen.
Ansonste, abwarten und alles auf sich zukommen lassen.