Ich würde so entscheiden:
Mein Fehlverhalten: Hund wird nicht gemeldet.
Kein Fehlverhalten und unbekannter Hund: Gespräch mit dem Hundehalter suchen und alles weitere vom Gespräch abhängig machen.
Kein Fehlverhalten und bekannter Hund: war der Hund die ganze Zeit unauffällig, der Halter um eine gute Hundehaltung bemüht und mit gutem Wissen bestückt, würde ich ein Auge zu drücken und "Gnade walten lassen" Das wäre rechtlich vertretbar; denn jeder Straftäter bekommt eine Bewährungsfrist!
Kein Fehlverhalten und bekannter beissfreudiger Hund mit beratungsresistenden Hundehalter: anzeigen! Gnadenlos!