Ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber ist ein von oben bis unten verfilzter Hund oder ein Hund, dessen Krallen eingewachsen sind nicht ein Fall für´s Veterinäramt? ![]()
Ich würde vermutlich die Besitzer darauf ansprechen und ggf. mit ihnen über mögliche Auswege aus dem Dilemma sprechen.
Wenn daraufhin nix passiert - anonymer Anruf beim Veterinäramt ![]()
Das sind ja Zustände, die dem Tier ernsthafte Leiden zufügen und das ist laut Tierschutzgesetz verboten.
Wenn der Hund mal mehrere Wochen in den Garten statt die gewohnte große Runde geht - das kann er sicherlich verkraften. Grundbedürfnisse Bewegung, Lösen, Schnüffeln erfüllt.
Aber offensichtliche und leidvolle Vernachlässigung sollte man an gegebener Stelle anzeigen. Und da ist für mich auch das Maß an "hinten runter fallen" voll.
Mir ist übrigens gerade aufgefallen, dass in all den Jahren, die wir nun schon Hunde haben, noch nie ein Tag vergangen ist, an dem der Hund "nur" im Garten war... Egal wie stressig oder elend es uns ergangen ist - eine Gassirunde konnten wir bisher immer ermöglichen. Und wenn´s die Nachbarn oder Familie waren, die den Hund an wirklich schlimmen Tagen mitgenommen haben.