Dass ein Teil der Wellen, der da nun ins Extreme hochschlägt, völlig inakzeptabel und sogar strafrechtlich relevant ist, steht doch gar nicht zur Debatte. Ich glaube stark, dass wir uns hier alle einig sind, dass solche Drohungen etc. einfach nur unmöglich sind.
Genauso ist doch jedem klar, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt durch die Weltgeschichte zu latschen haben und die Hunde noch am Leben wären, wenn sie aus den Räumlichkeiten gar nicht erst herausgekommen wären.
Das sind sie nun aber mal - warum letztlich auch immer.
Es könnte jedem von uns passieren, beim Gassigehen aus den Latschen zu kippen und schon hätte man das annähernd gleiche Ergebnis. Nämlich einen Hund, der unbeaufsichtigt unterwegs ist.
Dass es aber auch andere Möglichkeiten als ein Erlegen via Dienstwaffe gegeben hätte, steht doch auch außer Frage. Und das ist doch einer der Punkte, um den es vielen hier geht.
Ich habe immer mal wieder Sachverhalte auf dem Tisch liegen, denen ein unbeaufsichtigter Hund zu Grunde liegt. Würde da jedes Mal (und da sind auch als Ausnahmen ganz (!) andere Geschichten dabei) die Dienstwaffe zum Einsatz kommen, dann hätte es an einigen Stellen deutlich weniger Hunde. Es geht hier um polizei- und sicherheitsrechtliche Aspekte...es ist nicht jedes polizeiliche Handeln automatisch 'okay', nur weil es im Dienst geschieht und irgendjemand irgendwo eine Gefahr sieht. Es gibt sehr strenge Anforderungen für die Ermächtigung zu gewissen Maßnahmen und nein, da reicht es eben nicht immer aus, dass die Beamten Müller, Maier und Schmitt meinen, dass was-auch-immer. Es ist eine Gratwanderung, die der Vollzugsbeamte bei so ziemlich jeder Maßnahme vollführen muss und manchmal werden im Eifer des Gefechts auch Ermessensgrenzen überschritten oder schlichtweg Fehleinschätzungen vorgenommen. Einerseits sind solche Fehler oft einfach menschlich, andererseits verbietet unser Rechtsstaat diese.
Wir haben leider keine Robocops, die immer alles richtig machen. Umso mehr muss im Zweifel aber abgewägt und ordentlich polizeilich ermittelt werden. Darüber, ob das in Rüsselsheim wirklich ausreichend geschehen ist, lässt es sich ordentlich streiten. Ich für meinen Teil kann nach allem, was ich persönlich bisher von der Faktenlagen weiß, eine Verhältnismäßigkeit der Erschießungsmaßnahme nicht bejahen.