Beiträge von LeGentilhomme

    Mal eine positive Entwicklung: Heute morgen habe ich von einer ersten kurzen 'Sonderschulung' an einer Polizeiinspektion in meiner Nähe gerade für jüngere Polizeibeamte erfahren, die von einem sehr erfahrenen Diensthundeführer anlässlich der Rüsselsheimer Abläufe durchgeführt wird.

    Finde ich super und hoffe, dass da noch möglichst viele Polizeiinspektionen folgen werden. :gut: :gut: :gut:

    Oh je, erst Mal gute Besserung an deinen Wuffel!

    Wir haben das Vorgängermodell von dem verlinkten Geschirr und sind sehr zufrieden damit. Bei uns ist der Einsatzzweck zwar ein anderer, aber befreien könnte Herr Hund sich trotzdem nicht daraus. ;)

    Es gibt diverse andere Sicherheitsgeschirre von der Stange (z.B. Das NoExit von Feltmann) oder aber auch Maßanfertigungen, da musst du dich nur mal ein bisschen umsehen. Das Ruffwear-Geschirr hat in meinen Augen gerade in der roten Ausführung noch das i-Tüpfelchen, dass der Hund super gut gesehen wird. Hat aber wiederum den Nachteil, dass nicht jeder Hund einen Ruffwear-kompatiblen Körperbau hat. Vielleicht kannst du es irgendwo in einem Laden mal anprobieren gehen oder einfach im Internet bestellen?

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    Danke. :gut:

    Na irgendwie wird die gesamte Geschichte immer merkwürdiger. Sofern sich die Sache wirklich so, wie nun dargestellt, abgespielt hat, macht das doch einiges nachvollziehbarer.
    Aber was mir so spontan nicht in den Kopf will: Warum wird denn eine Anzeige überhaupt aufgenommen, wenn da ein Lehrbuchfall der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung vorliegt? :???: Mutet für mich äußerst komisch an, das dann auch noch so plakativ für die Überschrift der Pressemitteilung heranzuziehen...

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    Es geht nicht darum wie wir, als Hundekenner vor dem sicheren Computer sitzend, die Lage beurteilen. Es geht darum welche Lage sich den Beamten vor Ort geboten hat. Zwei Listenhunde, von ZWEI verschiedenen Besitzern. Beide Besitzer sind Polizeibekannt. Ein Mensch wurde bereits beim Versuch die Tiere einzufangen gebissen. Beim Eintreffen der Polizei zerlegen beide Hunde gerade ein Plakat. (Wird jetzt als anknabbern bezeichnet) Eine Menschentraube, inklusive Schulkindern, ist in unmittelbarer Nähe des Geschehens. Das alarmierte Tierheim kann nicht helfen. Die Mitarbeiterin, die Telefondienst hat, muss erst einen Pfleger finden. Das sind die Fakten. Alle die jetzt im Nachhinein so „Überzeugend“ als Zeugen auftreten müssen sich fragen lassen warum sie denn nicht VOR dem Eintreffen der Polizei die Hunde sichergestellt haben. Die sind doch so friedlich gewesen? Oder ist es vielleicht so das jetzt das allgemein beliebte Polizeibashing betrieben wird?

    Hinsichtlich der ersten beiden Sätze stimme ich dir noch komplett zu.
    Danach wird es streitbar. ;)
    Wenn du unterstellst, dass den Beamten in der Situation klar war, um wessen Hunde es sich handelt, muss man gleichzeitig auch unterstellen, dass man in der Konsequenz auch wissen musste (da man sich entsprechende Infos hätte einholen müssen), dass ein Wesenstest vorliegt...also eben keine per se gefährlichen Hunde. Durch den WT hatten die beiden Hunde formalrechtlich exakt den Stand, wie ihn der bisher unauffällige Pudel 3 Straßen weiter auch hatte. Das Argument Listenhund wäre insofern nicht zu einer 'Rechtfertigung' heranziehbar.

    Das kann man für jeden Punkt weiterführen, Gegenargumente bringen, erst-recht-Schlüsse ziehen, etc.

    Man kann sich schon ganz toll die Köpfe hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Gefahrenlage bzw. zutreffende Gefahrenprognose bestand, einschlagen.
    Abgesehen davon muss man sich aber weiter fragen, ob das Erschießen auch verhältnismäßig war...spätestens da wird es in meinen Augen dann auch mit viel Wohlwollen eng.

    Aber ja, wie Yunari schon schreibt, sind das alles nur unsere Deutungen und Meinungen als User hier im Forum. ;) Bleibt abzuwarten, wie die betreffenden Entscheidungsträger das sehen.

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    Besteht nicht Chip Pflicht in Deutschland? :???:



    Die Chippflicht oder -Nichtpflicht wird innerhalb Ds auf Landesebene geregelt. Daher gibt es unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland.
    Sobald es dann um die EU geht, ist der Chip Pflicht.

    Als Bsp.- ich hoffe, es ist nachvollziehbar ;) : Burli aus Bayern z.B. muss keinen Chip haben, wenn er Bayern nie verlassen wird. Will Herrchen seinen Burli irgendwann dann doch mal mit nach Italien in den Urlaub nehmen, dann ist der Chip hierfür Pflicht oder wenn es dauerhaft in ein anderes Bundesland geht, in dem es Chip-Regelungen gibt, unter die der Wuffel fällt, muss auch nachgerüstet werden.

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    [...]

    Soweit ich weiß spielen die Gründe warum ein Hund auf der Straße sitzt keine Rolle und nur die Gefährdung die von ihm ausgeht rechtfertigt einen Abschuss - oder eben nicht.

    :gut: Genau so ist es hinsichtlich etwaiger polizeilicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. (Anders natürlich wieder, wenn es z.B. um eine Haftung/ ein Belangen des Halters für/ wegen etwaige (r) Schäden durch den stiftenden Hund geht, da spielt es dann durchaus eine Rolle, wie der Hund überhaupt auf die Straße kam und was man dem Halter diesbezüglich vorwerfen kann bzw. muss)

    Dass ein Teil der Wellen, der da nun ins Extreme hochschlägt, völlig inakzeptabel und sogar strafrechtlich relevant ist, steht doch gar nicht zur Debatte. Ich glaube stark, dass wir uns hier alle einig sind, dass solche Drohungen etc. einfach nur unmöglich sind.

    Genauso ist doch jedem klar, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt durch die Weltgeschichte zu latschen haben und die Hunde noch am Leben wären, wenn sie aus den Räumlichkeiten gar nicht erst herausgekommen wären.
    Das sind sie nun aber mal - warum letztlich auch immer.

    Es könnte jedem von uns passieren, beim Gassigehen aus den Latschen zu kippen und schon hätte man das annähernd gleiche Ergebnis. Nämlich einen Hund, der unbeaufsichtigt unterwegs ist.

    Dass es aber auch andere Möglichkeiten als ein Erlegen via Dienstwaffe gegeben hätte, steht doch auch außer Frage. Und das ist doch einer der Punkte, um den es vielen hier geht.

    Ich habe immer mal wieder Sachverhalte auf dem Tisch liegen, denen ein unbeaufsichtigter Hund zu Grunde liegt. Würde da jedes Mal (und da sind auch als Ausnahmen ganz (!) andere Geschichten dabei) die Dienstwaffe zum Einsatz kommen, dann hätte es an einigen Stellen deutlich weniger Hunde. Es geht hier um polizei- und sicherheitsrechtliche Aspekte...es ist nicht jedes polizeiliche Handeln automatisch 'okay', nur weil es im Dienst geschieht und irgendjemand irgendwo eine Gefahr sieht. Es gibt sehr strenge Anforderungen für die Ermächtigung zu gewissen Maßnahmen und nein, da reicht es eben nicht immer aus, dass die Beamten Müller, Maier und Schmitt meinen, dass was-auch-immer. Es ist eine Gratwanderung, die der Vollzugsbeamte bei so ziemlich jeder Maßnahme vollführen muss und manchmal werden im Eifer des Gefechts auch Ermessensgrenzen überschritten oder schlichtweg Fehleinschätzungen vorgenommen. Einerseits sind solche Fehler oft einfach menschlich, andererseits verbietet unser Rechtsstaat diese.

    Wir haben leider keine Robocops, die immer alles richtig machen. Umso mehr muss im Zweifel aber abgewägt und ordentlich polizeilich ermittelt werden. Darüber, ob das in Rüsselsheim wirklich ausreichend geschehen ist, lässt es sich ordentlich streiten. Ich für meinen Teil kann nach allem, was ich persönlich bisher von der Faktenlagen weiß, eine Verhältnismäßigkeit der Erschießungsmaßnahme nicht bejahen.

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    LeGentilhomme
    Für gewöhnlich schreite ich ja auch ein - nur in dem Fall habe ich den Hund einfach viel zu spät gesehen und die Herrschaften haben ebenfalls keinen Mucks gesagt. Dann mache ich mir aber ehrlich gesagt auch weniger Sorgen um den anderen Hund, wenn meiner dazu neigt, den pöbelnden, bluffenden Hund anzugreifen. Das wäre dann ja die Schuld des Halters - in dem Fall meine. Damit kann ich leben. Wäre für meinen Wuff sicher auch mal ne "gute" Erfahrung im Hinblick auf die Blufferei.

    Die Frage ist, ob du das auch noch so sehen würdest, wenn dein Hund durch so eine Abreibung ernsthafte Verletzungen inklusive horrender TA-Rechnung davon tragen würde? Oder der andere Hund oder gar der andere Halter?

    Auch wenn du dir vielleicht in einigen Situationen in physischer Hinsicht keine Sorgen um deinen Hund machst, kann er auch ganz ohne irgendwelche Verletzungen zu kassieren als 'der Doofe' aus so einer Situation rausgehen. So ein Verhalten reicht etlichen Entscheidungsträgern für eine behördliche Einstufung als 'gefährlicher Hund' oder die Anordnung von Auflagen.

    Nee, da ist es gut und wichtig, dass du deine Hündin sonst möglichst rechtzeitig einsammelst. Für das hündische 'so nicht' kannst du dir ja vielleicht einen souveränen 4-Beinigen Trainingspartner suchen, der ihr da ohne Klopperei den Wind aus den Segeln nehmen kann. Genauso kannst du mit ihr üben, dass man sich fremden Hunden langsam nähert und ein Geprolle weder gewünscht, noch nötig ist. =)

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    Nun ist es so, dass meine gerne blufft, also mit großem Palaver zu anderen Hunden (die sie nicht kennt) hindüst, was für die meisten Hundehalter, die die Sache mit der Körpersprache nicht beherrschen, ernst aussieht

    Da solltest du einschreiten und deinem Hund gar nicht erst die Möglichkeit geben, hinzudüsen. Gibt genügend Hunde, die so eine Art absolut nicht tolerieren oder so eine Provokation als Einladung sehen.
    Vielleicht hilft auch der Blickwinkel der anderen Halter, da kommt ein wildfremder Hund mit Getöse angerauscht - die wissen nicht, was dein Hund macht/ im Sinn hat oder eben nicht. Nobody is perfect, aber da stehst du in der Verantwortung, solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.

    Mögliche Gründe, warum die anderen HH sich so verhalten haben: Angst? Blöde Erfahrungen? Wissen, dass der eigene Hund deinen verkloppt hätte oder vor Panik davon gerannt wäre, etc.?