Zitat
Ich werde den Vermieter nicht mehr auf die schriftliche Genehmigung hin ansprechen. Alleine deshalb, weil er dann auf die Idee kommen könnte "ach stimmt, die olle hat ja gar nichts schriftlich! Denn mach ich da jetzt kurzen Prozess und ich hab meine Ruhe". Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken, und eine mündliche Genehmigung wiegt genauso viel wie eine schriftliche. Ich kenne noch den Wortlaut der Zusage, ich kenne das Datum und die Uhrzeit des Telefonats, und da mehrere Gespräche um den Hund mit dem Vermieter geführt wurden, er also offensichtlich von dem Hund weiß, wird es für ihn eh schwer, sich nicht mehr "daran zu erinnern".
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Okay, wenn die Situation aktuell schon so weit ist und du so etwas befürchtest, dann könnte es wirklich kontraproduktiv sein, jetzt noch nach einem Wisch zu fragen. :/ Doof...die mündliche Erlaubnis wird nur im Fall der Fälle schwer nachzuweisen sein (es sei denn du hast etwas Handfesteres an "Beweis(en)", als das oben Geschilderte)
Gut, aber das Schlimmste vom Schlimmsten muss man auch nicht gleich immer erwarten.
Und wenn der Vermieter weiß, dass es sich eh nur noch um einen kurzen Zeitraum handelt, dann wird er das Ganze vermutlich auch ein bisschen lockerer sehen. Und mal noch ganz unabhängig von der Erlaubnis...du scheinst ja schon wirklich viel an Rücksicht walten zu lassen, in Luft auflösen brauchst du dich wegen der Nachbarin aber nicht auch noch.
Das wird schon und - wie schon geschrieben wurde- bei der nächsten Whg einfach gleich von Anfang an auf etwas Schriftliches bestehen. 