"Seit 2010 wurden wir von einem Adoptanten verklagt, in der ersten Instanz (Amtsgericht) hat dieser Adoptant den Prozess verloren, also ging er in die Berufung vor das Landgericht Dortmund. Auch diesen Prozess hat er verloren.
Es ist so, dass hier wegweisend von beiden Gerichten bestätigt wurde, dass ein Schutzvertrag für Tiere im Wesentlichen kein Kaufvertrag ist und auch nicht als solcher gehandhabt werden kann."
Steht auf der Internetseite unter der Kopie des Urteils.
Es kann also unterschiedlich ausgegt werden.
Die Frage hier lautete ja, ob bei einem Schutz(!)vertrag trotz solcher Klauseln im Stil von " Verein bleibt Eigentümer, Käufer bleibt Halter" unwirksam ist und nicht mit Zahlung der Schutzgebühr in Eigentum übergehe.
Allgemein kann man das so also denke ich nicht sagen, obwohl es bereits auch andere Urteile diesbezüglich gegeben hat.
Vielleicht bin ich aber auch zu doof und checks einfach nicht.
Aber ist ja eh ziemlich OT