Beiträge von streifenpanda

    "Seit 2010 wurden wir von einem Adoptanten verklagt, in der ersten Instanz (Amtsgericht) hat dieser Adoptant den Prozess verloren, also ging er in die Berufung vor das Landgericht Dortmund. Auch diesen Prozess hat er verloren.

    Es ist so, dass hier wegweisend von beiden Gerichten bestätigt wurde, dass ein Schutzvertrag für Tiere im Wesentlichen kein Kaufvertrag ist und auch nicht als solcher gehandhabt werden kann."

    Steht auf der Internetseite unter der Kopie des Urteils.

    Es kann also unterschiedlich ausgegt werden.

    Die Frage hier lautete ja, ob bei einem Schutz(!)vertrag trotz solcher Klauseln im Stil von " Verein bleibt Eigentümer, Käufer bleibt Halter" unwirksam ist und nicht mit Zahlung der Schutzgebühr in Eigentum übergehe.

    Allgemein kann man das so also denke ich nicht sagen, obwohl es bereits auch andere Urteile diesbezüglich gegeben hat.

    Vielleicht bin ich aber auch zu doof und checks einfach nicht.
    Aber ist ja eh ziemlich OT

    Leichter gesagt als getan.
    Kaum ein Tierschutzverein, Privatmensch, Züchter schickt/gibt dir einen Kaufvertrag vor Abholung des Hundes zur Einsicht.

    Der Vertrag wird bei Abholung vorgelegt und unterschrieben. Und dann ist es für den Käufer (meist) zu spät, denn er will nur noch eins, seinen Welpen/Hund und weg :D

    Ich habe ja so einen "Knebelvertrag" :roll:
    Den konnte man schon vorher auf der Intenetseite des Vereins einsehen.

    Ich persönlich sehe den Vertrag auch eher wie eine Absicherung des Vereins im Falle eines Falles eines Falles. Es gab bis jetzt noch nicht einen Fall ;)
    Hab ich jetzt Angst, dass mir der Hund irgendwan weggenommen wird?
    Nein, denn auch das ist nicht einfach so möglich. Dann müsste ich ganz grob gegen einiges verstoßen was dort drin steht.

    Ist schwer ohne den Vertrag und die genaue Klageschrift zu kennen, aber so weit ich das Urteil verstehe, geht es da um Haftung und "Garantie" für Mängelfreiheit.
    Bei Themen wie Eigentumsvorbehalt, Kastrationspflicht und Verlaufsverbot sehen die Urteile durch die Bank weg anders aus.

    Mhh..also ich habs so verstanden, dass es sehr wohl um Klärung des Eigentums geht da die Adoptantin Halterin war, die Eigentümer aber der Verein blieb.
    Es wurde ja hier gesagt "Bei Zahlung der Schutzgebühr geht das Tier in den eigenen Besitz über". Tut es nicht zwangsläufig, weil es davon abhängt aus was sich die Schutzgebühr zusammensetzt, wie hoch diese ist und wie die Klausel dazu formuliert ist.
    Schlussendlich wurde in diesen Fall zu Gunsten des Klägers, also des Vereins entschieden.

    Natürlich weiß ich nun immer noch nicht, wie der genaue Vertrag ausgesehen hat, aber es wäre falsch zu sagen bei jedem Schutzvertrag geht der Käufer direkt in den Eigentümer über bei Zahlung des Schutzvertrages, wenn ich mir das Urteil anschaue.

    Ganz ehrlich? Der schwarze Peter sind sie für mich damit aber auch nicht.In meinem Vertrag steht ja auch, dass eine Verwendung zur Zucht NICHT zugelassen ist. Täte ich es trotzdem, würde ich vertragsbrüchig. Mehr kann (und muss) ein Züchter mMn nicht tun.

    Rein interessehalber...was wäre denn die Konsequenz wenn du dich nicht daran hälst und der Züchter davon Wind bekommt?
    Steht dazu irgend etwas in deinem Vertrag?

    Nein, das ist vollkommen egal, wie man es nennt.
    Wenn Geld fließt und alle Pflichten und Kosten auf den Übernehmer übergehen, ist es vor dem Gesetz ein Kaufvertrag
    Viele Tierheimhundbesitzer lassen sich von dem Vertrag einschüchtern, aber wenn jemand dem TH eine lange Nase dreht, ist er im Ernstfall im Recht.

    Okay, ich verstehe es immer noch anders.
    Wie deutest du dieses Urteil?
    http://www.katzenhilfe-ohne-grenzen.de › node

    Ich kenne den Vertrag des Adoptanten nicht, aber für mich sieht es so aus als ob es immer noch von der Formulierung abhängig ist.


    Der einzige Weg wäre, diese Welpen mit 8 Wochen kastrieren zu lassen, und sie so abzugeben. Wie es dieser "seriöse" Australian Labradoodle Verein macht (auch mit Welpen ohne zuchtausschliessende Fehler). Ist es das, was dir vorschwebt? Denn anders lässt sich nicht verhindern, dass jemand einen zuchtuntauglichen Hund zur Hinterhofvermehrerei benutzt.
    Für tierschutzgerecht halte ich die Welpenkastration allerdings nicht. :dagegen:

    Meine Überlegung ging viel eher in die Richtung dies vertraglich festzuhalten und bei Vertragsbruch klagen zu können.

    Vielleicht gibt es ja bereits bei Tieren die schon im Welpenalter ganz klar gesundheitlich auffällig sind eine Klausel die in etwa sagt" Es ist verboten dieses Tier für Zuchtzwecke einzusetzen...."
    Dann könnte, nur als Beispiel, die Konsequenzen eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsbruches eine Vertragstrafe einer festgelegten Summe sein oder eben eine Katrationsauflage.

    Tun sie doch...zB mit nem "not for breed"-Stempel in der Pappe. Mit solchen Hunden kann man de facto nicht offiziell züchten. Nur vermehren. Grundsätzlich muss eine Zuchtzulassung eh erst erworben werden. Durch Shows, manchmal auch durch Arbeitsprüfungen etc. "Züchter" außerhalb eines Vereins sind keine Züchter und die interessiert in der regel ja auch nicht, was mit ihren Hunden passiert. Denen ist das völlig wumpe, ob mit ihnen weiter vermehrt wird oder nicht.

    Dennoch sind es doch ihre "Zöglinge" mit denen, auch wenn nicht im Sinne des Vereins, vermehrt wird.
    Also so ganz aus dem Schneider sind sie für mich deswegen nicht.

    @Murmelchen
    Ich mag mich irren, aber ich meine es kommt darauf an wie man die Schutzgebühr umschreibt, ob die Klausel gültig ist oder nicht.

    Mhh..also ich verstehe was du meinst @Streichelmonster
    Früher habe ich ähnlich gedacht wie du und hätte jemanden den Vogel gezeigt wenn er mir gesagt hätte, dass ich zwar Halter bin aber Eigentümer jemand anderes bleibt.
    Es fühlt sich vielleicht erst einmal komisch an, aber ich habe soviel Vertrauen in meinen (Tierschutz-)Verein, dass ich denke sie würden niemanden vor den Kopf stoßen wenn dieser nicht grob gegen den Vertrag verstoßen würde.

    Ganz abgesehen davon, dass ich mehr Vereine kenne die ihre Tierschutzhunde überwiegend nur kastriert vermitteln, weil diese sonst gar nicht in einer größeren Gruppe im Tierheim gehalten werden könnten und viele Vereine natürlich nicht wollen, dass irgend ein Hund in De Welpen zeugt, finde ich schon dass auch in Deutschland Züchter dafür Sorge tragen könnten, dass kranke Hunde nicht in die Zucht gehen. Sowohl imnerhalb als auch außerhalb des Vereins.
    Das wäre für mich auch eine Art Tierschutz.

    Inwiefern das umsetzbar ist, hängt dann natürlich auch von den Käufern ab.