Beiträge von streifenpanda

    Joa, ist doch in Ordnung.
    Es war lediglich ein Erklärungsversuch meinerseits, weshalb von "Adoption" so oft die Rede ist.

    Ich werd mich sicher nicht gegen einen Verein entscheiden der dieses Wort benutzt, auch wenn es mir Recht wäre man würde es austauschen.

    Allgemein:
    vielleicht sollten wir die Kurve zum Thema wieder hinkriegen...

    Unterschwellig unterstellst damit jedem, der solche unlauteren Verträge nicht unterschreibt, er wird also das aus dem Tierschutz übernommene Tier nicht vernünftig behandeln/halten.
    Das ist schon starker Tobak!

    Warum befürchten Züchter das nicht? Warum verkaufen sie ihre Hunde und geben sie ohne wenn und aber in den Besitz des Käufers? Sind sie verantwortungslos und/oder mögen sie ihre Tiere weniger als die Tierschutzleute?

    Ich unterstelle niemandem etwas etwas, ich habe nur geschrieben, dass es für mich so wie der Vertrag geschrieben wurde in Ordnung geht, schließlich habe ich nicht vor mich nicht an den Vertrag zu halten.
    Und selbst wenn,...im Verein arbeiten keine Unmenschen. Auch mit denen lässt's sich Reden
    Oder bezog sich dein erster Satz auf den Verein?

    Ich persönlich denke, dass Züchter solche Verträge selbst wenn sie wollten, wegen der höheren Kaufsumme nicht aufsetzen könnnen. Es handelt sich dann ja nicht mehr um eine Schutzgebühr und somit wäre es in jedem Fall ein Kaufvertrag.


    Alles ganz schön OT, aber so oder so würde ich nie einen Vertrag unterschreiben, wenn ich nicht überzeugt davon wäre, dass ich mich an bestimmte Dinge darin nicht halten möchte.

    Mhh..und wie sollen die Vereine dann ohne Schutzgebühr wieder einen Teil des Geldes zurück erhalten, dass sie in ihre Tiere gesteckt haben?

    Von mir aus könnten die Vereine es gern umformulieren. Kommt für mich aufs selbe raus.
    Und wie gesagt, ich betrachte es als eine Absicherung.
    Die Dinge die in meinem Vertrag stehen halte ich ein, also habe ich auch nichts zu befürchten.

    Mhh..ich kann mir vorstellen, dass sich das irgendwie miteinander vermischt hat. Grade im Auslandstierschutz wird vieles auf englisch geklärt. Könnte mir vorstellen, dass es dann einfach übernommen wurde.

    Und zum anderen möchte man sich klar vom "Handel mit Tieren" abheben.
    So schreibt ein Verein:
    "Ein Tier gehört nicht mir, es ist nicht mein Besitz - es gehört ZU mir! "

    Ich denke dass grad Tierschutzvereine etwas sensibel mit dem Thema umgehen, möchte man seine Schützlinge doch nicht "verkaufen" sondern eben in beste Hände vermitteln.

    Wie hübsch sie ist :herzen1:
    Old english Bulldog ist ja wenn man so will eh nicht reinrassig zumindest ist es hier in DE keine anerkannte Rasse, soweit ich weiß und optisch unterscheidet sich das was ich hier als OEB kennen gelernt habe untereinander auch sehr. Aber auch für eine OEB hätte sie eine recht lange Schnute.


    Ich seh in ihr total den American Staffordshire Terrier.

    Naja, da könnte man auch einfach Besitzer oder ein neues Zuhause suchen.

    "Zuhause gesucht" "Familie" "erfahrene Halter" gibt es auch oft ..."Besitzer" kenne ich nur aus deutschen Tierheimen oder secondhand Vermittlungen.

    Ich wollte den Begriff "Adoptant" in Bezug von Hundevermittlung nicht schönreden.
    Allerdings wird dieser Begriff im Auslandstierschutz oft genannt, deswegen mein Erklärungsversuch.

    Doch, wenn die Tierschutz-Orga weiterhin der Eigentümer ist, steht es ihr frei, ihr Eigentum jederzeit zurück zu holen.
    Mag sein, dass es in der Regel darum geht, einfach in Problemfällen den Hund schnell "rausholen" zu können.

    Aber wer legt fest, was dieser "Problemfall ist?

    Die Leitung der Orga sagt z.B. Hund an der Kette, Vermehrung... ist ein Problemfall, dann ändert die Leitung der Orga die Besetzung und die neue sagt: "Was? Der Hund ist täglich 4 Stunden allein zu Hause??? Den holen wir sofort zurück!"

    Jau, ist deren Eigentum, können sie holen....

    P.S. Ich finde es immer schon sehr skuril, wenn beim Hundekauf von "Adoption" gesprochen wird.....

    Ich bin mir trotzdem noch sicher, dass in dem Vertrag nirgendwo steht, dass der Verein eine Person beauftragen kann, den Hund bei reinem Verdacht abzuholen.

    Sehr wohl kann ein Verein aber mit Gerichtsbeschluss, sofern sie geklagt haben, die Herausgabe desTieres verlangen.
    Das Gericht wird auch nicht wegen eines "die Frau Meyer hat gesagt, dass die Conni gesagt hat, dass der Andreas meinte dem Hund gehts schlecht" für den Verein stimmen. Dazu braucht es Beweise und es wird das ganze immer Versucht im Verhältnis zu sehen, der Adoptant darf keine großen Nachteile als Halter haben.

    Adoptant ist auch eher im Tierschutz geläufig, weil es sich denke ich "netter" anhört als " Hugo sucht neue Käufer". Aber ich selbst bin ja obwohl ich meinen einen Hund hier "adoptiert" habe, Halter dieses Hundes auch im Vertrag.

    Das hat dann aber meines Erachtens weniger mit der Klausel an sich, als viel mehr mit den übereifrigen Tierschützern in dem Hamburger Fall zu tun.

    Das ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Klausel, dass man da als Verein einfach auftaucht und den Hund einzieht.

    Es geht doch wirklich nur darum, sich im Falle einer groben Vertragsverletzung für das Tier einsetzen zu können.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Vertrag bezüglich des Falles in Hamburg, geschrieben stand ,dass bei Missfallen der Hund einfach eingezogen werden kann.


    Wenn es aber ganz offensichtlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt, kann es teilweise sehr lange dauern bis das Veterinäramt sich einschaltet. Und es gibt leider immer wieder mal Fälle wo sich nicht an den Schutzvertrag gehalten wird, möchte man dann dort eingreifen kommt es nicht selten vor, dass der Hund plötzlich woanders untergebracht ist und man somit gar nicht mehr an das Tier herankommt.

    Es geht lediglich darum es einem zu erschweren, wenn man gegen den Schutzvertrag grob verstößt.


    Ein Schutzvertrag soll ein Tier ja in erster Linie schützen. Und das kann er nur wenn ich zumindest die Chance habe zu klagen, dass das Tier bei Vertragsbruch beispielsweise wieder in die Hände des Eigentümers geht.

    Einfach hinfahren und mitnehmen geht natürlich nicht, das zeigt ja auch das Hamburger Urteil.


    (Trotzdem kann ich es sehr wohl verstehen, wenn jemand diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte.)