Bei uns (Bundesbehörde) sind sie dabei, eine Rolle rückwärts zu machen. Während in den letzten Jahren die sog. Telearbeit (d.h. an festgelegten Tagen zu festen Zeiten daheim arbeiten, an einem von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Rechner an einem den Bestimmungen über die Arbeitssicherheit genügenden Arbeitsplatz, bis zu zwei Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit) sehr großzügig genehmigt wurde, gibt es das ab demnächst nur noch für Eltern minderjähriger Kinder, für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, und wenn man selbst eine Schwerbehinderung hat oder einem Schwerbehinderten gleichstellt ist. Mein Mann ist letzteres, ich falle durchs Raster. Wenn meine derzeitige Genehmigung zum Jahresende ausläuft - keine Ahnung.
Es soll eine neue Vereinbarung über das "mobile Arbeiten" geben, die aber noch auf Bundesebene verhandelt wird. Dann habe ich ein Notebook und kann - wie oft weiß ich noch nicht - damit daheim arbeiten, ohne Arbeitsschutz und dergleichen (also auf dem Sofa, am Pool, unterm Nussbaum, im Bett...). Ich habe beschlossen, mich erst dann darüber aufzuregen, wenn feststeht, wie oft - oder wie selten - ich davon Gebrauch machen kann. Die aktuelle Vereinbarung sieht 5x mobiles Arbeiten im Quartal vor, auf Antrag, mit Genehmigung des Vorgesetzten, und auch nur dann, wenn ein Notebook zur Verfügung steht...
Was das soll, versteht hier niemand. In meiner Organisationseinheit habe ich im letzten März viele Kollegen mit einem Notebook versehen und nach Hause geschickt, andere arbeiten im Wechsel daheim, ein paar hartnäckige kommen freiwillig täglich ins Büro - und der Laden läuft. Die Krankheitstage sind enorm zurückgegangen, die Motivation ist gestiegen, aber das ist wohl alles nicht wichtig für die Entscheidungsträger.
Plan B - Suche nach einem Gassigänger für Shira - wird starten, wenn feststeht, wie oft und wie lange sie ggf. alleine bleiben muss. Oder sie kommt einfach wieder mit ins Büro. Mal sehen.
Planungssicherheit gibt es nicht. Die habe ich erst in gut siebeneinhalb Jahren: Im Ruhestand.