Früher haben wir uns im Sachgebiet spät nachmittags zusammengesetzt, jeder hat Kuchen oder Kekse oder was Herzhaftes mitgebracht, Freiwillige haben den Raum hergerichtet (mal das Büro des Chefs, mal einen Besprechungsraum oder so...), und dann hatten wir ein oder zwei gemütliche Stunden, ohne berufliches Gequatsche. Seit neuestem dürfen wir das nicht mehr. Unsere Personaler haben wohl so ein Anti-Motivations-Seminar besucht.
Jetzt ist die hochoffizielle Weihnachtsfeier in einem Lokal. Da der Chef die Info zu spät rausgegeben hat, hatten wir natürlich nicht allzu viel Auswahl. Naja, solange die Stimmung gut ist, wird das schon werden.
Heute früh ist mir aufgefallen, dass unser "Dienstweihnachstsbaum" noch nicht aufgebaut ist. Vielleicht spart man jetzt auch daran, wer weiß. 
In jüngeren Jahren, zu Beginn meiner Laufbahn, saß ich bei meiner ersten Dienststelle in der Adventszeit mit ein paar Kollegen zusammen, die eine kreative Ader hatten. Das Ergebnis war ein Artikel über Dienstweihnachtsbäume:
"Behandlung von Dienstweihnachtsbäumen (Dwbm)
Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden. Von solchen Weisheiten wimmelt die „Arbeits-Organisationsrichtlinie“ über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden. Ein spezieller Absatz regelt das Aufstellen von Dwbm. Da heißt es, in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beschäftigter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht bzw. durch Zurufe wie „mehr links“ oder „mehr rechts“ korrigiert.
Ausführlich wird auch die Illumination des Dienstweihnachtsbaums von den anonymen Autoren dieser Verordnung behandelt.
Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Beschäftigten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beschäftigter mit Feuerlöscher bereitsteht.
Die Anordnung regelt auch das „Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern“. In Dienststellen mit ausreichend Personal, so heißt es, können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Es folgen dann Einzelheiten über die Rollenbesetzungen, wobei unter anderem vorgeschlagen wird, bei den Stallszenen „geeignete Kollegen aus verschiedenen Laufbahnen“ für die Rollen von Ochs und Esel auszuwählen."