Beiträge von Sheigra

    Aber man muss halt tatsächlich immer im Hinterkopf behalten - hat der Spitz keine Lust mehr, dann hat er keine Lust mehr. Da hilft dann auch kein Handstand und erntet einem maximal einen angewiderten Blick (SO herrlich)

    Oh ja, das kann ich unterschreiben! Ich denke da an Shira, die langsam und bedächtig über die knapp 20cm hohen Hürden klettert, ein Bein nach dem anderen, und mich anschaut, als wolle sie sagen: "Mensch, Alte, wenn es dir so viel bedeutet, dann hüpfe doch selbst!"
    ... nur um kurz darauf beim Spielen wieder richtig Gas zu geben. :D
    Das war bei Lovvy anders - "He, Frauchen, wo bleibst du denn?" oder "Frauchen, was kann ich noch für dich tun, bitte, bitte, bitte!" Hätte sie reden können, wären das wohl ihre Fragen gewesen.
    Aber ich bin glücklich mit meinem Spitz. :herzen1:

    Derzeit habe ich keine Naturfotos von hier. Die Schlammpfützen sind noch nicht spektakulär genug, Sonnenauf- und -untergänge, der Mond und andere Himmelskörper verstecken sich hinter dichten Wolken, es blüht und krabbelt nichts, es gibt keinen Frost und keinen Schnee...

    Da greife ich auf mein reichhaltiges Sammelsurium an schottischen Naturfotos zurück. Ich habe vor kurzem erst meine Sammlung auf der Suche nach kalendertauglichen Bildern durchstöbert, sortiert, neu geordnet und so.
    Dieses hier habe ich bei einer Bergtour gemacht, vom Gipfel des Sgurr an Fhidhleir (Fiddler's Peak) in Assynt. Der kleine, teilweise beleuchtete Hügel ist Stac Pollaidh, und weiter hinten im Bild versteckt sich Suilven unter seiner Wolke (der macht das öfter - aber irgendwann erwische ich ihn und steige ihm aufs Dach! :D )

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    So ein Vetbed an sich ist schon gut, vor allem bei nasskaltem Schmuddelwetter, wenn der lebensältere Hund, den schon das eine oder andere Aua plagt, warm und trocken liegen soll. Aber, genau wie du, @Maanu, habe ich keine Lust, die Decken von Haaren zu befreien, zu waschen, trocknen und dann nochmal zu bürsten. Da machen ja die Hunde weniger Arbeit als ihre Decken... :D
    Ich habe dann lieber die Decken ausgewechselt, die feuchten getrocknet (wenn es nur feucht vom Regen war), und schon waren die Hunde wieder im Trocknen.

    Wenn angekündigter Besuch kam, habe ich immer die Fleecedecken rausgeholt. Das waren keine Hundedecken, sondern so ganz normale Decken, meist aus dem Supermarkt. Zwei hatten wir in Schottland gekauft, natürlich im Karomuster. Die waren an Weihnachten immer in den Kudden.
    Die mit irgendwas gefüllten Hundedecken hatte ich für Lovvy nur ganz am Anfang mal. Madame liebte es, ihre Decke zusammenzuschaben und sich darin zu vergraben. Das ging mit einer großen dünnen Decke einfach besser.

    Shira zergelt nur mit den Decken. Sie ist wohl der Ansicht, dass sie ihre eigene Decke am Körper trägt. Ihre schöne neue Kudde wird meist vom Kampfkater benutzt. ;)

    Zu Zeiten von Lovvy (inkontinent) und Lorcan hatte ich eine ganze Sammlung alter Decken, neuer Fleecedecken, ausrangierter Bettbezüge und Handtücher für die Kudden - nach einiger Zeit alles unter dem Aspekt "zweckmäßig"; die Optik war mir irgendwann nicht mehr so wichtig.

    Zum Thema Tierschutz und Box. Ich bin ja berufsbedingt juristisch "etwas" vorbelastet und verbringe schon seit zwei Jahrzehnten ziemlich viel bezahlte Arbeitszeit in Datenbanken wie "juris" und mit dem Lesen, Begreifen und Umsetzen von Gerichtsurteilen. In diesem Thread wurde vor vielen, vielen Seiten der §5 TierschHuV angeführt. Der lautet wie folgt:

    "Tierschutz-Hundeverordnung
    § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
    (1) 1Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. 2Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. 3Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. 4Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. 5In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
    (2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
    (3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
    1. diese mit einer Schutzhütte nach §4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
    2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht."

    (Quelle: Juris)

    So. Wenn ich davon ausgehe, dass die Schlafzimmer der Hundehalter, in denen Welpen für einige Zeit nachts in einer Box untergebracht werden, ihrer Zweckbestimmung nach dem Aufenthalt von Menschen dienen, ist doch alles gut.

    Das 6qm-Argument gilt für Zwinger (§6 TierschHuV). Ein Zwinger ist laut der mir bekannten Definition ein "eingezäunter Platz, Gehege für Hunde" (Quelle: Duden). Auch die Anforderungen, die der o.a. §6 an einen Zwinger stellt, lassen darauf schließen, dass es sich um ein außerhalb des Wohngebäudes, somit um ein außerhalb von Räumen, die nach der Zweckbestimmung dem Aufenthalt von Menschen dienen, befindliches Konstrukt handelt. Falls jemand eine Legaldefinition von "Hundezwinger" hat, bitte her damit! Und Legaldefinition ist kein Bauchgefühl, keine persönliche Überzeugung, kein Dogma, sondern etwas, was in einem Gesetz, einer Verordnung, oder in einem Urteil, das keine Einzelfallentscheidung darstellt, geregelt ist.

    Die Urteile zu §5 TierschHuV, die auch früher in diesem Thread erwähnt wurden, passen auf den Lebenssachverhalt "Welpe verbringt in den ersten Wochen im neuen Zuhause die Nächte in einer Box neben dem Bett" auch nicht. Das waren völlig andere Sachverhalte, und alles Einzelfallentscheidungen. Und ja, ich habe sie alle gelesen, mein Zugriff auf die Datenbank macht es möglich. Und ja, begriffen habe ich sie auch (da bin ich vom BFH und EuGH andere Kaliber gewohnt).

    Somit noch einmal: Gibt es eine legale Begründung, warum ein Kennel neben dem Bett, in dem für eine begrenzte Zeit der Welpe nachts untergebracht ist, tierschutzrechtlich relevant sein soll? Ich habe keine gefunden.

    Das hast du so schön geschrieben. Mit so viel Zuneigung zu deinem Hund, die aus jedem Satz kommt, die man auch zwischen den Zeilen lesen kann. Ich musste mich vor etwas mehr als zwei Monaten (ist das wirklich schon so lange her?) von meiner Lovvy trennen, nach fast 15 gemeinsamen Jahren. Viele Beobachtungen kommen mir bekannt vor, der Abbau der Muskelmasse, das Schlafbedürfnis, veränderte Gewohnheiten, aber auch die Kuschel- und Spielattacken, die zwar immer kürzer und seltener kamen, aber immer noch schön waren.
    Genieße die Zeit, mach das beste daraus. Irgendwann musst du ihn gehen lassen, das kann niemand verhindern. Aber es liegt an dir, diese euch verbleibende gemeinsame Zeit zu einer Zeit zu machen, an die du dich irgendwann mit einem wehmütigen Lächeln und einer Träne im Augenwinkel erinnern wirst.

    Ich hatte mir jetzt einen normalen Monatskalender bei meinbildkalender bestellt. Früher habe ich das schon gemacht und war zufrieden mit dem Ergebnis. Heute war ich entsetzt! Was haben die mit den Farben gemacht? Ich bekam fast einen beidseitigen Augenstillstand. Alles war so grell und unnatürlich, vor allem der Himmel. Ich habe erst einmal eine Bestellung bei saal digital aufgegeben, da passen die Farben wenigstens (und die Weihnachtsgeschenke sind gesichert). Keine Ahnung, was da bei den meinbildkalender-Drucken schief gelaufen ist.