Beiträge von Eilinel

    Wie gesagt, unsere Kommune akzeptiert OEBs mit Papieren. Sie müssen keine phänotypische Untersuchung durchlaufen (außer man hat begründete Zweifel, der Hund sei kein OEB. Was aber ja niemand hat, wenn man ohne Hund zur Anmeldung geht und die Papiere in Ordnung sind.)

    keine ahnung, wie es bei OEBs ist, wenn du bei uns versuchst nen labbimix anzumelden bestehen die mittlerweile drauf, dass zumindest vorher ein foto mitgeschickt wird und meistens wird auch im nachhinein kontrolliert, ob das bild zu hund passt.
    die haben eigentlich immer zweifel, sowald die wörtel labbi-U/boxermix oder bulli fallen.


    Da kannst du noch so oft "falsch" sagen, dies ist eine kommunale Regelung und wird bei uns so gehandhabt. Ich bin mir sicher, es gibt viele Kommunen mit ähnlichen Regelungen. Gerade kleine Kommunen haben wenig Interesse auf Teufel komm raus alle Hunde einzuziehen, die ihnen nicht in den Kram passen. Mit Tierheimkapazitäten von maximal 30 Plätzen, die sich mehr als fünf Städte teilen, wird immer versucht, das Tier beim Halter zu lassen, wenn es irgendwie geht.

    das falsch bezog sich darauf, dass sich die halterin ja nicht wissentlich einen gefährlichen hund angeschafft hat. das ist nämlich recht herzlich egal ;)

    wie die anderen auch schon geschrieben haben, wenns hart auf hart kommt, zählen fci/vdh papiere und die gibt es für mixw nunmal nicht. man kann versuchen da was über phänotypisierung zu reißen und zu klagen, aber während das verfahren läuft, versauert der hund halt im tierheim...und die lassen sich zeit...viel zeit...



    Ich werd einfach mal bei unserem Ordnungsamt nachfragen wie das hier geregelt ist, denn die junge Frau kann im Leben nicht die Kosten stemmen die da auf sie zukommen würden wenn der Hund als Listenhund eingestuft wird.
    Und ich will mir garnicht ausmalen was für ein Drama das wird wenn da ein mißgünstiger Nachbar ne Anzeige macht. *seufzt*

    wird wahrscheinlich das beste sein. ich würde es definitiv nicht drauf ankommen lassen, dass es schon keinem auffallen wird. offen ansprechen und hoffen...da hat sie noch am ehesten eine chance. ich drücke die daumen.

    Ich wohne auch in NRW und stimme dir grundsätzlich zu, wenn sich die Halterin wissentlich einen "gefährlichen Hund" zugelegt hätte. Hat sie aber nicht. Sie hat in gutem Wissen einen OEB vom Züchter mit Papieren gekauft.

    falsch...kann ja jeder kommen und sagen, dass er keine ahnung hatte, dass sein "labbimix" ein staff ist. da reagieren die bei uns mittlerweile exterm empfindlich. haben in den vergangenen jahren ein paar zuviel versucht, die gesetze auf diesem weg zu umgehen. und die andere schiene sind eben diese ganzen "pseudo-nicht-listenhunde" wie alauntbull, continental bulldog, bandogs, mammutbulls, weiß der geier, wie sie noch alle heißen und eben auch die OEBs...es sind und bleiben MIXE, da können die noch so hübsche papiere haben, die werden nicht anerkannt...wie doodle, nur das pudel halt auf keiner liste stehen und unwissenheit schützt nunmal vor strafe nicht...


    Sicher hätte man sich vor Anschaffung des Hundes mit der Kommune in Verbindung setzen können und alles abklären können. Ist aber hier nicht geschehen und der Hund ist nun dort.
    Mit "die Pferde nicht scheu machen" meine ich, dass die Halterin ihren OEB ordnungsgemäß anmelden soll und dann gucken soll, ob was passiert. Was anderes kann sie ja eh nicht tun. Ich würde nicht mit meinem Hund in der Kommune auflaufen und dort einen phänotypischen Staff präsentieren und von mir aus irgendwelche Anhaltspunkte geben, die Papiere seien eventuell nicht echt. Das wäre einfach dumm.

    Was wäre denn dein Tipp in der Situation wo der Hund schon da ist?


    was ich in hessen tun würde...keine ahnung...hier bei uns würde ich mir einen guten anwalt suchen und mir selbst dann keine guten chancen ausrechnen.



    Ich denke, wie streng die Kommunen das "Hunde einziehen" durchsetzen, ist auch hier sehr unterschiedlich. Bei uns hat jeder Halter, sollten bei Anmeldung die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, Zeit sie zu erfüllen. In der Regel vier Wochen. In dieser Zeit kann jeder ein Führungszeugnis beantragen, den Sachkundenachweis machen, oä.
    Ein öffentliches Interesse muss nicht vorliegen, wenn die Halterin ein besonderes privates Interesse nachweisen kann.

    bei uns gibts kein zeitfenster. ab dem moment, wo du den hund gekauft hast ohne vorher die auflagen zu erfüllen, macht man sich bereits strafbar. wenn man viel, viel glück hat und von sich aus zum OA geht und sagt...ich hab mist gebaut, was kann ich tun...drücken die auch mal ein auge zu, wenn man glaubhaft versichert, dass man keine ahnung hat, was man da gekauft hat...hat der mitarbeiter allerdings schlechte laune oder man wird erwischt oder gar auffällig, ist der hund weg.
    ich selber kenne 3 fälle, wo das so durchgesetzt wurde...1 davon ging auch groß durch die presse.



    Aufgrund von aktuellen Ereignissen, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass Hunde ohne FCI/VDH- Papiere der Rassen Miniatur Bullterrier (Größer als 35,5 cm), diverse “Boxermischlinge”, Continental/ Olde English/Alternativ Bulldog, Cane Corso, Pocket Bulli, American Bulli oder “sonstige Phantasierassen und Exklusivzüchtungen” nach dem Phänotyp des Hundes im Einzelfall schon des öfteren als §3 Hund (Staff- oder Pitbull- Mix) eingestuft wurden.
    Dieses kann zur Folge haben, dass dieser Hund eingezogen wird!!! Alleine durch den Erwerb von Privat sind diese Auflagen nicht zu erfüllen.

    achso...vergessen...bevor mir hier unterstellt wird, dass ich blödsinn erzähle :pfeif:
    das gilt für kategorie 1 hunde (also pit, staff und bullterrier), aber auch deren mixe und wenn das OA die papiere eben nicht anerkennt, und behauptet, dass der OEB nach staff aussieht, hat man eben je nachdem ein großes problem...völlig egal, wie hübsch die papiere sind. da sollte man schon vorher mal nachfragen, was da im einzelfall anerkannt wird.

    Wenn der Hund natürlich irgendwann mal später vom Außendienst überprüft wird und der AD da weiter bohren würde, könnte eine Phanotypbestimmung anfallen und dann ist es evtl. ein Listen-Mix mit allen Konsequenzen.

    Wäre das denn ein Problem für die Halterin? Kann sie die Auflagen nicht erfüllen?
    Ansonsten würde ich dem gelassen gegenüber stehen, man hat ja treudoof seine echten Papiere, meldet ordnungsgemäß an, dann hat man ja per se erstmal Ruhe.

    also hier (ebenfalls nrw) wäre das ein gewaltiges problem. das hat meistens zur folge, dass der hund eingezogen wird und der halter auch keine chance hat, ihn wieder zu bekommen, weil er, in dem moment als er ihn angeschafft hat, ohne sich IM VORFELD um die erlaubnis zu bemühen, wird von unserem OA automatisch als nicht "würdig" erachtet, diese erlaubnis überhaupt noch zu bekommen...stichwort führungszeugnis und "besonderes interesse", dass man hier nachweisen muss. es ist ebenfalls verboten, diese hunde von privat (dazu werden auch züchter gezählt) käuflich zu erwerben. der einzig legale weg, ist aus dem tierschutz. hat man den hund von woanders, ist die reine weste bereits futsch und somit die chance auf erlaubnis.
    mit so aussagen wie "nicht die pferde scheu machen" wäre ich also je nach wohnort sehr, sehr vorsichtig.

    1. schwierig...bis auf den SWH könnte ich mir fast alle vorstellen. wenn ich irgendwann mal alt und schwerhörig bin, sogar den mudi |)
    aber ich bleib erstmal beim aussie :D
    2. Berger de Pyrénées, aber iiiirgendwann vielleicht auch mal ein CC
    3. ohne rasselisten ein staffbull...mit...puh...am ehesten irish oder cairn terrier
    4. rauhhaardackel
    5. islandhund
    6. puh...det sind ja so gar nicht meine...am ehesten wohl beagle
    7. Pudelpointer =)
    8. toller
    9. tibet-terrier
    10. irischer wolfhund

    danke für eure Daumen, sie haben geholfen! OP hat sie geschafft, war wohl eine vom haustierazt nicht erkannte gebährmutterentzündung.
    ganz über den berg ist sie allerdings noch nicht, proben müssen auch noch untersucht werden, aber momentan siehts erst mal ganz gut aus.