Alles anzeigenAlles anzeigenHi,
ich bin mir da nicht ganz so sicher, ob das wirklich richtig ist.
Nehmen wir an, sie führt 3 verschiedene Hunde von verschiedenen Eigentümern gegen Geld aus. Das ist auf keinen Fall einem Minijob vergleichbar. Dies wäre eindeutig gewerblich, wenn es denn nachhaltig geschieht. Da gibt's also durchaus Spielräume.
Bei einem so geringen Entgelt könnte man auch von Kostenersatz sprechen , das wäre dann quasi gar nichts.
wenns Rechtsprechung dazu gibt, ists wieder was anderes, kenn ich aber nicht, und möchte grad auch nicht suchen..
LG
Mikkki
Per Definition ist etwas für Geld zu tun eine Dienstleistung, und bis zur aktuellen Obergrenze von 450€ ein Minijob, welcher eben gemeldet werden muss.
Könnte man, gerade wenn man eine eigene Versicherung braucht, aber auch als Gewerbe anmelden.
Hängt halt mehr an Papierkram dran.
jain, wenn man zu wenig verdient und je nachdem an wem man beim finanzamt gerät, machen die einem das gewerbe dann dicht und man kriegt erstmal ein berufsverbot für desen bereich aufgebrummt.