nee, einen Link habe ich da nicht, wir hatten das in der Ausbildung kurz als Thema, aber ich glaube nicht, dass ich die Unterlagen noch finde.. :/
ich hab gerade mal gegooglet..
Es ist natürlich, wie immer, alles ziemlich verworren und verbürkratisiert..
http://www.vetmed.de/vet/download/r…_fundtiere.html
Zitat
In den letzten Jahren erfolgte allerdings ein Umdenken.So äußerten sich die zuständigen Ministerien in Bayern,Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dieser Problematik. NachAuffassung dieser besteht die Erstattungspflicht der Gemeinden alszuständige Fundbehörden für die Kosten unaufschiebbarertierärztlicher Behandlungen verletzt oder krank aufgefundener Tiere auchdann, wenn der Finder (als Privatperson) das Tier unmittelbar zum Tierarztbringt. Die Fundanzeige und eine sich anschließende Überführungin das entsprechende Tierheim stellen dabei eine Voraussetzung dar. DieseRegelung gilt gleichermaßen für Fundtiere wie für herrenloseTiere, die als solche nicht erkannt und deshalb als Fundtiere angesehenwerden.
Zitat
Fundtiere als verlorengegangen Tiere, deren Besitzerderzeit unbekannt sind, unterliegen dem Fundrecht. Neben der Anzeigepflichtfür den Finder resultiert daraus die Pflicht der nach Landesrechtzuständigen Fundbehörde (i.d.R. der Gemeinde des Fundortes), dieseTiere entgegenzunehmen und für eine artgemäße Unterbringung zusorgen. Bei einer Übernahme durch Tierschutzvereine sind die Kosten durchdie Behörde zu erstatten.
Herrenlose Tiere (Tiere an denen kein Eigentum besteht -Wildtiere, ausgesetzte Tiere, freilebende Katzen und Tauben) unterliegen nichtdem Fundrecht. Zur Übernahme der Unterbringungskosten sind dieFundbehörden bzw. die Gemeinden nicht verpflichtet. Kann bei einemaufgefundenem Tier nicht zweifelsfrei entschieden werden, ob es sich um einherrenloses oder ein verlorengegangenes Tier handelt, sollte es als Fundtierbehandelt werden. Daraus resultiert die Verpflichtung der zuständigenFundbehörde zur Entgegennahme der Tiere und Übernahme der Kostenfür Haltung und medizinische Betreuung.
oder hier auch nochmal was:
http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=152
Zitat
Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).
Fakt ist jedenfalls, dass in den meisten Praxen die Behandlung von aufgefundenen Wildtieren nicht den Findern in Rechnung gestellt wird.
Sicher nicht in allen, im Zweifel also einfach vorher fragen.