Beiträge von zauberpony

    richtig, mit Huskyerbe meine ich, dass sie eventuell eben viel huskytypisches Verhalten aufweist.

    Und, auch das sagte ich ja schon, wenn sie sich im Freilauf nicht benehmen kann, dann muss sie eben an die Leine. Sie ohne Leine enger zu führen wird wohl derzeit eher nicht möglich sein, so wie du es beschreibst.

    An der Leine laufen: üben, üben, úben. Wie an allen anderen Baustellen, die ihr so habt. Wie genah, dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lies dich doch einfach mal im Forum etwas durch..

    Das könnte auch einfach die Portion Husky-Erbe sein. ;)

    Ansonsten.. der Hund ist 8 Monate alt und langsam meldet sich die Pubertät an. Also dranbleiben, weiter üben.

    Und: schauen in welchen Situationen ihr das Ausführen des Kommandos denn überhaupt möglich ist. Ist sie gerade zu abgelenkt, dann gar nicht erst versuchen. Und wer sich im Freilauf nicht benehmen kann, der kommt halt an die Leine.

    Und was ist daran furchbar? Da hast Du ein Raubtier an der Leine und wenn es sich danach verhält, wunderst Du Dich?
    Ich denke mal, es war ein - spätes - Hasenbaby, welches wohl eh schon verletzt war durch den Bulldog.
    Ob er nun eine Maus verschluckt oder eben ein Häschen macht für den Hund keinen Unterschied...
    Ist sicher nicht schön, aber eben Natur.

    Naja, ich denke so eine Maus hat in nem Hundemaul ebenso wenig verloren, wie ein Hase/Kaninchen/ sonstwas.

    Ansonsten.. tja.. dumm gelaufen. :ka: Ich würde mir nur nen Kopp machen, ob das Kaninchen/ der Hase irgendeine doofe Krankheit oder Parasiten hatte.. irks..

    Normalerweise werden Tiere rausgegeben, wenn sie mehr oder weniger wieder bei sich sind. In Einzelfällen mag das auch anders sein (ist bei uns auch so), aber normalerweise soll es NICHT so sein.
    Allerdings ist es gerne so, dass die Tiere in der Praxis so gestresst sind, dass sie ihre winzigsten Energiereserven angehen, da dann relativ fit wirken.. und zuhause dann nochmal richtig viel nachschlafen.

    Bei Zahnsachen geben wir idR entweder kein AB oder aber nur für 4-5 Tage. 15 Tage kommt mir schon sehr lang vor, wenn du unsicher bist.. poch drauf, dass dir Fragen beandwortet werden. Du bezahlst den TA für seine Dienstleistung! Und danach würde ich mich dann nach einer neuen Praxis umsehen.

    nee, einen Link habe ich da nicht, wir hatten das in der Ausbildung kurz als Thema, aber ich glaube nicht, dass ich die Unterlagen noch finde.. :/

    ich hab gerade mal gegooglet..

    Es ist natürlich, wie immer, alles ziemlich verworren und verbürkratisiert..

    http://www.vetmed.de/vet/download/r…_fundtiere.html

    Zitat

    In den letzten Jahren erfolgte allerdings ein Umdenken.So äußerten sich die zuständigen Ministerien in Bayern,Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dieser Problematik. NachAuffassung dieser besteht die Erstattungspflicht der Gemeinden alszuständige Fundbehörden für die Kosten unaufschiebbarertierärztlicher Behandlungen verletzt oder krank aufgefundener Tiere auchdann, wenn der Finder (als Privatperson) das Tier unmittelbar zum Tierarztbringt. Die Fundanzeige und eine sich anschließende Überführungin das entsprechende Tierheim stellen dabei eine Voraussetzung dar. DieseRegelung gilt gleichermaßen für Fundtiere wie für herrenloseTiere, die als solche nicht erkannt und deshalb als Fundtiere angesehenwerden.

    Zitat


    Fundtiere als verlorengegangen Tiere, deren Besitzerderzeit unbekannt sind, unterliegen dem Fundrecht. Neben der Anzeigepflichtfür den Finder resultiert daraus die Pflicht der nach Landesrechtzuständigen Fundbehörde (i.d.R. der Gemeinde des Fundortes), dieseTiere entgegenzunehmen und für eine artgemäße Unterbringung zusorgen. Bei einer Übernahme durch Tierschutzvereine sind die Kosten durchdie Behörde zu erstatten.

    Herrenlose Tiere (Tiere an denen kein Eigentum besteht -Wildtiere, ausgesetzte Tiere, freilebende Katzen und Tauben) unterliegen nichtdem Fundrecht. Zur Übernahme der Unterbringungskosten sind dieFundbehörden bzw. die Gemeinden nicht verpflichtet. Kann bei einemaufgefundenem Tier nicht zweifelsfrei entschieden werden, ob es sich um einherrenloses oder ein verlorengegangenes Tier handelt, sollte es als Fundtierbehandelt werden. Daraus resultiert die Verpflichtung der zuständigenFundbehörde zur Entgegennahme der Tiere und Übernahme der Kostenfür Haltung und medizinische Betreuung.


    oder hier auch nochmal was:
    http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=152


    Zitat

    Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).


    Fakt ist jedenfalls, dass in den meisten Praxen die Behandlung von aufgefundenen Wildtieren nicht den Findern in Rechnung gestellt wird.
    Sicher nicht in allen, im Zweifel also einfach vorher fragen.