Ich hab mal ne Frage, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt 
Gilt die Einwilligung zur Einrichtung einer Kirrstelle automatisch auch
für den Nachpächter? Ich gehe mal davon aus, das der/die Nachpächter die Hochsitze und
Jagdeinrichtungen des Vorgängers übernommen haben. Gibt es da sowas wie ein
Gewohnheitsrecht? "Hier wurde jetzt 20 Jahre gekirrt, dann darf ich
das auch weiter?..!" Im Landesjagdgesetzt habe ich nur gefunden, das der Vorpächter seine Jagdeinrichtungen entfernen muss, wenn sie nicht übernommen werden. Aber nix darüber, ob der Grundstückseigentümer informiert werden muss/soll, und ob die Vereinbarungen automatisch weiterlaufen...
Zur Vorgeschichte: Vor mehr als 20 Jahren war ein Jagdpächter bei uns und hat sich die mündliche Erlaubniss geholt, auf einem landwirtschafltichen Brachstück am Waldrand eine Kirrstelle einrichten und das Grundstück regelmäßig zu mähen. Der dazugehörige Hochsitz befindet sich größtenteils auf dem Nachbargrundstück weiter unten, ein Teil der Streben auf unserem Grundstück. Vom Hochsitz aus muss er also auf/über unser Grundstück schießen. Der Pächter hat mittlerweile (mind. 1x) gewechselt (der "Alte" war aus dem Nachbardorf), der "Neue" ist von weiter weg, keiner der anderen Grünflächen-Nachbarn kennt ihn.
Jetzt möchte ich ab nächstem Jahr einen großen Teil des Grundstück wieder selbst nutzten. Als Holzlagerplatz, Obstgarten, Hundeauslauf und Freizeitgrundstück, und will den Bereich dazu auch wildschweinsicher einzäunen. Der andere Teil bleibt so wie er war und kann auch gerne weiter als Kirrstelle dienen. Der Hochsitz stört nicht (auch nicht den Nachbarn, auf dessen Land der größte Teil steht), wir sind nicht Anti-Jagd, er kann gerne mal auf einen Kaffee oder ein Stück Kuchen oder ein Grillsteak vorbei kommen, wenn wir auf dem Stück sind. Mit dem alten Pächter kamen wir super aus, wenn wir das Grundstück mal für eine Fete zum zelten genutzt haben. Aber ein Teil der Kirrstellen des Pächters ist auf dem Grundstück, das wir vorraussichtlich ab nächstes Jahr nutzen werden... seine "Schießfläche", keine Ahnung wie das richtig heißt, wird sich da bestimmt um 70% reduzieren. Das kann ihn ja nicht glücklich machen...
Ich habe den zuständigen Bürgermeister gebeten, das er dem Pächter Bescheid sagt, das der sich bitte mit mir in Verbindung setzen möchte, damit ich das auch mit ihm direkt klären kann...