Beiträge von cn684

    Hört sich für mich so an, als würdest du meinen, mit Training kann man alles richten.

    Weil ich deine Aussage, Training würde nichts bringen, bezweifle?

    Mit den paar Infos, die bis jetzt hier zu lesen sind, kann eigentlich nur raten warum sie geschnappt hat. Und dann ein "untrainierbar - musste mit leben" hinzuknallen finde ich eben falsch :ka:

    Also kein Grund, sich selber ans Bein gepisst zu fühlen oder so zu tun,als wäre ich dumm.

    weder fühle ich mich "angepisst" noch tue ich so, als wärst du dumm :ka: Ich finde deine Aussage schlicht falsch. Und die Begründung der Aussage auch.

    Es wird wahrscheinlich daher kommen, das es ein Aussi Mix ist, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Höchstwahrscheinlich kann man da nix trainieren, außer das man am Manahement arbeitet. Der Hund wird sowas sicherlich wieder tun,wenn sich ihm die Gelegenheit bietet...

    man, das hättest du mir mal früher sagen sollen, das man Aussi(Mixe) nur managen und nicht trainieren kann. :doh: und ich mach´ mir hier jahrelang die Arbeit :lol:

    Ich würde wie schon einige schrieben den Hund erstmal sichern (damit sowas nicht wieder passiert) und entspannt ankommen lassen. Ein Besitzerwechsel ist ja doch ne Umstellung für einen Hund. Lasst sie nicht von Fremden, Bekannten, Familienmitglieder oder Kinder anfassen, auch wenn sie die schon mal gesehen hat. Futter ganz normal im Napf, üben nur das Nötigste mit Extraleckerlie (oder Spiel, wenn sie das mag). Unnötigen Stress und Aufregung erstmal vermeiden. Für "jeden Scheixx bereit" ist sie auch noch, wenn sie sich bei euch wohl und zu Hause fühlt. Kann gut sein, das sie in der Situation einfach gestesst war und sich nicht anders zu helfen wusste, weil ihr sie falsch "gelesen" habt. Ein Trainer, vorzugsweise einer der sich mit Hütehunden auskennt, wäre bestimmt auch nicht verkehrt...

    Glaubt ihr, man könnte solchen Leuten einreden, es würde sich bei dem weißen Deppen um einen Locken-Pitbull handeln? Garfield wurde immerhin schon einmal "Kampfpudel" von einer Trainerin genannt... :pfeif:

    Ich habe meinen Aussie schon als Langhaar-Pitbull (die etwas größeren, mit dem etwas kräftigerem Gebiss :klugscheisser:) ausgegeben, wenn mir die Leute zu dumm gefragt haben |) Je mehr man so eine Geschichte ausschmückt, je eher wird sie geglaubt :lol:

    Es gibt Schwimmwesten für den Hund? Gehört das zur Standardausstattung?

    Mein Hund kann einfach nicht gut schwimmen und hat Panik davor. Sie hat auch einen ungünstigen Körperbau zum Schwimmen.

    Zum Üben bzw. zum Kanufahren brauchen wir jetzt eine.

    Viele Hunde brauchen sie nicht. Außer auf Booten oder an Orten mit viel Strömung etc.

    Ich habe einen Hund, der schwimmt wie ein Fisch - und einen Hund, der platscht hektisch mit den Vorderpfoten und versucht mit panischem Blick ans Ufer zu kommen, sobald er den Boden unter den Pfoten verliert. Der hat auch ne Schwimmweste, wenn wir länger am oder auf dem Wasser sind...

    Mir war wichtig, das über die Brust/zwischen den Vorderbeinen nicht nur ein schmaler Gurt läuft, sondern eine richtige Brustplatte zur Gewichtsverteilung da ist. Die Schwimmkörper sind ja meist am Rückenteil und der Hund "hängt" nur in den schmalen Gurtbändern.

    Ich würde auch sagen, sprecht mit ihm.

    klar, mit ihm sprechen werde ich sowieso. Aber ich kenne ihn ja nicht. Und es gibt ja solche und solche Pächter :pfeif: Deswegen würde ich gerne vor dem Gespräch zumindest in Grundzügen wissen, wie das geregelt ist. Es geht mir nicht darum, Ärger zu machen, sondern zu wissen wo ich stehe.

    Normalerweise regeln die einzelnen Bundesländer wieviele Kirrungen es im Revier geben darf und wo die sein dürfen.

    Heißt das, wenn die Kirrung offiziell eingetragen ist (und davon gehe ich aus, die Stelle ist direkt an einem Wanderweg) muss der Grundstückseigentümer sie unbefristet dulden?

    Ich hab mal ne Frage, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt :winken:

    Gilt die Einwilligung zur Einrichtung einer Kirrstelle automatisch auch für den Nachpächter? Ich gehe mal davon aus, das der/die Nachpächter die Hochsitze und Jagdeinrichtungen des Vorgängers übernommen haben. Gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? "Hier wurde jetzt 20 Jahre gekirrt, dann darf ich das auch weiter?..!" Im Landesjagdgesetzt habe ich nur gefunden, das der Vorpächter seine Jagdeinrichtungen entfernen muss, wenn sie nicht übernommen werden. Aber nix darüber, ob der Grundstückseigentümer informiert werden muss/soll, und ob die Vereinbarungen automatisch weiterlaufen...


    Zur Vorgeschichte: Vor mehr als 20 Jahren war ein Jagdpächter bei uns und hat sich die mündliche Erlaubniss geholt, auf einem landwirtschafltichen Brachstück am Waldrand eine Kirrstelle einrichten und das Grundstück regelmäßig zu mähen. Der dazugehörige Hochsitz befindet sich größtenteils auf dem Nachbargrundstück weiter unten, ein Teil der Streben auf unserem Grundstück. Vom Hochsitz aus muss er also auf/über unser Grundstück schießen. Der Pächter hat mittlerweile (mind. 1x) gewechselt (der "Alte" war aus dem Nachbardorf), der "Neue" ist von weiter weg, keiner der anderen Grünflächen-Nachbarn kennt ihn.

    Jetzt möchte ich ab nächstem Jahr einen großen Teil des Grundstück wieder selbst nutzten. Als Holzlagerplatz, Obstgarten, Hundeauslauf und Freizeitgrundstück, und will den Bereich dazu auch wildschweinsicher einzäunen. Der andere Teil bleibt so wie er war und kann auch gerne weiter als Kirrstelle dienen. Der Hochsitz stört nicht (auch nicht den Nachbarn, auf dessen Land der größte Teil steht), wir sind nicht Anti-Jagd, er kann gerne mal auf einen Kaffee oder ein Stück Kuchen oder ein Grillsteak vorbei kommen, wenn wir auf dem Stück sind. Mit dem alten Pächter kamen wir super aus, wenn wir das Grundstück mal für eine Fete zum zelten genutzt haben. Aber ein Teil der Kirrstellen des Pächters ist auf dem Grundstück, das wir vorraussichtlich ab nächstes Jahr nutzen werden... seine "Schießfläche", keine Ahnung wie das richtig heißt, wird sich da bestimmt um 70% reduzieren. Das kann ihn ja nicht glücklich machen... :verzweifelt: Ich habe den zuständigen Bürgermeister gebeten, das er dem Pächter Bescheid sagt, das der sich bitte mit mir in Verbindung setzen möchte, damit ich das auch mit ihm direkt klären kann...