ZitatIst ja witzig...
"Die Philosophie
Hauptziel des DRC e.V. ist es, Rassehunde gemäß dem aktuellen FCI-Standard zu züchten."
Zur "Listenhund" Problematik bin ich mir nicht so sicher. Klar, der Hund gilt als Listenhund wenn man die Eltern des Mischlings nicht kennt, oder der Hund nur selbstgemalte Papiere hat.
Aber wenn der Hund vom "Zuechter" ist und somit beide Eltern bekannt, dann kann man doch notfalls die Elternschaft genetisch nachweisen. Wenn man einwandfrei per "Vaterschaftstest" nachweisen kann, dass der Hund von zwei reinrassigen nicht-Listenhunden stammt, dann muesste es doch eigentlich ok sein.
Nicht, dass ich's drauf ankommen lassen wollte (aber ich will ja auch keinen "Siambull")
Öhm, jein. Der Hund gilst als Listenhund wenn er entweder: Einer der gelisteten Rassen angehört oder ein Mix aus einer der Rassen ist oder auch nur weil er so aussieht wie eine der Listenrassen.
Hast du Papiere die beweisen das es nicht so ist, super. Hast du keine kannst du nur auf Gnade hoffen, denn ich habe von Fällen gehört wo sowohl der DNA Test als auch ein Gutachten nicht gewertet wurde.
Für die Öffentlichkeit ist eh alles was auch nur annähernd breit, bemuskelt oder bollerköpfig ist ein Listenhund. Und kommt alles 3 zusammen sowieso.
Und Siambulls fallen unter die Rasseliste, da sie ein Mix sind in dem Staff drin ist. Man muss halt immer dran denken das nicht nur die Rassen selbst gemeint sind auf der Liste, sondern auch jegliche Mixe daraus.
Und der Stafford steht in fast allen Bundesländern auf der Liste.
Da isses schnuppe ob er vom "Züchter" hübsche bunte Papiere hat die ihn als Siambull ausweisen, da wäre auch eine Ahnentafel vom VDH schnuppe. Listenhund ist Listenhund.