Ich habe gerade in einem anderen Thema gelesen das Schleppleinen nicht als Leinen gelten.
Was hab ich da wieder verpasst? In Naturschutzgebieten herrscht Leinenpflicht, da hab ich praktisch nur Schlepp dran, und ich habe wegen selbstgemachter Leinen mal geschaut was eine Leine leisten muss, da stand in irgendeinem offiziellen Schrieb was davon das die Leine geeignet sein muss Einfluss auf den Hund zu nehmen. Oder sowas, auf jeden Fall erfüllt eine Schlepp das Kriterium.
Während der BuS bedeutet Leinenzwang hier in Nds eigentlich eine zwei Meter lange Leine. Aber das wird von den meisten Polizisten entspannt gehandhabt, so jedenfalls meine Erfahrung. Solange der Hund nicht an der Schleppleine im Unterholz stöbert...
Aber rechtlich ist alles über 2 m verboten.