Hallo,
Zera hat leider als meine Mutter vor ca. 3 Monaten hier zu Besuch war, deren Sonnenbrille vom Wohnzimmertisch genommen und in den Garten geschleppt.
Dabei wurden die Gläser verkratzt und das Gestell sehr stark verbogen.
Ich habe den Schaden sofort Montags bei der Versicherung gemeldet (Ist Sonntags passiert und meine Mum musste auch Sonntagsabend wieder weg). Am Telefon wurde ich nach dem Wert der Brille gefragt. Diese konnte ich leider nur schätzen. Der geschätzte Betrag war auch nach ca. 3 tagen problemlos auf dem Konto. Abgesprochen war, dass ich die Rechnung einreiche und dann ggf der Restbetrag noch ausgelichen wird.
Die Rechnung habe ich dann gemeinsam mit den Kostenvoranschlag für eine neue ähnliche Brille ca. eine Woche später eingereicht. Der Neupreis für neue und alte Brille variierten um 20 Euro.
Dann habe ich jetzt lange nichts mehr gehört. Gestern dort angerufen und um Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters gegeben.
Heute rief die mich an und sagte es wäre doch schon 80 Euro überwiesen worden. Auf meinen Hinweis, dass dies nur der geschätzte Wert sei und ich die Rechnung die ca. 80 Euro höher war bereits eingereicht hätte.
Sie meinte dann, es handele sich um den errechneten Zeitwert und es würde weder der Neuwert der alten noch die Wiederbeschaffungkosten also der Kaufpreis für eine neue Gleichwertige Brille gezahlt?? 
1. Habe ICH die 80 Euro als geschätzten Wert angegeben, die können also auch da nichts errechnet haben (zumindest wäre das seltsam wenn die auf den gleichen Zeitwert wie meinen Schätzwert kämen)
2. Müssen die den Wiederbeschaffungswert berücksichtigen oder?
Es handelt sich um die Huk Coburg- da wir dort noch andere Versicherungen haben und es so natürlich günstiger war.
Kann mir einer da weiterhelfen, wie das rechtlich ausschaut? In den Unterlagen steht da irgendwie nix zu ob Zeitwert oder was auch immer erstattet wird, nur was alles mitversichert ist.