mWn gelten zahme Raubtiere aufgrund der fehlenden Scheu als gefährlicher als wilde, weshalb auch ausgebrochene Zootiere relativ schnell erschossen werden.
Beiträge von l'eau
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und dann produzierst du deine eigene Wolle

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Gehegewölfe werden auch immer per Hand aufgezogen und vor einigen Jahren gab es mal eine Doku zu einem Film, der mit Filmwölfen und Rentieren gedreht wurde - die Wölfe waren natürlich auch alle per Hand aufgezogen.
Der Trainer hatte 'ne sehr tiefe Bindung zu den Wölfen, gerade zum Leitwolf. Als der Leitwolf an einem Drehtag vom Trainer "ausgetrickst" und absichtlich über zu dünnes Eis gelotst wurde, so das er einbrach und schließlich vom Trainer nochmal in das Eisloch geworfen werden musste, durfte er sogar zur Entschuldigung mit im Bett des Trainers (und nicht mit dem restlichen Wolfsrudel draußen) schlafen.Ist also die Frage, ob man die Erkenntnisse, die die Forscher da gewinnen möchten, nicht auch anders - mit geringeren Mitteln - gewinnen könnte. Natürlich ist es nicht so publikumswirksam Filmtiertrainer zu befragen, wie ein eigenes "Rudel" Wölfe großzuziehen...
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Du bist nur Eigentümer DEINER Wohnung und du bist MITEIGENTÜMER der Gemeinschaftseigentums (Hausflur, Grundstück etc.) Das eine geht ohne das andere in einer WEG nicht. Schon hast du eine übergeordnete Instanz, nämlich die, welche u.a. das Gemeinschaftseigentum verwaltet. Ob du in deiner Wohnung nackt Samba tanzt ist egal, solange du dabei nicht die Musik zu laut hast oder rumtrampelst und dadurch die anderen Eigentümer störst.
Kann ich nachweisen das du daran schuld bist, es nicht freiwillig weg machst oder das Verhalten dauerhaft an den Tag legst, dann kann die Gemeinschaft zu deinen Lasten (Kosten) z.B. eine Reinigungsfirma bestellen. (siehe §14 Wohnungseigentumsgesetz).
Geht aber noch weiter. in §18 findest du was erforderlich ist dafür, dass dich die Gemeinschaft dazu zwingen kann, dass Sondereigentum (deine Wohnung) zu verkaufen... sowas geht nie ohne Gerichtsprozess aus, aber trotzdem ist der Gedanke, dass dir als Eigentümer nichts passieren kann einfach nicht korrekt.
Du hast recht - ich hab mich blöd ausgedrückt. Klar gibt es solche Konsequenzen, wenn man sich tatsächlich arg daneben benimmt. Aber eben nicht solche schweren Konsequenzen wie als Mieter ((außerordentliche) Kündigung) und, wenn es sich - wie von der TS behauptet - bei allen Beteiligten im normalen Rahmen bewegt und nur diese eine Person besonders penible Ansprüche hat, dann gibt es keine (großartigen) Konsequenzen.Das bezog sich eigentlich v.a. auf die Aussagen, dass die Eigentümer mit Kindern total Angst hätten, wegen Kinderlärm gemeldet zu werden und die TS Angst hätte, das Haus ohne Hunde zu verlassen, weil diese vielleicht mal bellen könnten.
Das sind ja alles Sachen, bei denen einem als Eigentümer nicht viel passieren kann (außer natürlich extremer Kinderlärm (der aber mWn echt schwer zu beweisen ist) und, wenn die Hunde dann ziemlich durchgehend bellen würden (und nicht nur mal)).
Ich hoffe, man versteht jetzt besser, was ich meine. -
Wenn man Eigentümer ist, können einem doch ein Großteil der Beschwerden gar nichts anhaben. Ich bin ehrlich: so ganz versteh ich die Probleme grad nicht mehr.Wenn ich Eigentümer bin und jemand beschwert sich (bei wem? es gibt keine wirkliche mir übergeordnete Instanz) darüber, dass meine Hunde bellen - dann passiert mir nichts. Außer, die Hunde bellen tatsächlich extrem viel, so dass das Veterinäramt tatsächlich tätig werden müsste.
Beschwerden wegen Kinderlärm: Da kann man sich sogar als Mieter relativ entspannt zurück lehnen. Die deutsche Rechtsprechung ist so kinderfreundlich, dass es rechtlich äußerst schwierig ist, Abmahnungen wegen Kinderlärm zu erteilen. Als Eigentümer ist man also erstrecht aus dem Schneider.
Auch die (angeblichen) Verschmutzungen im Hausflur führen für einen Eigentümer doch keine wirklich unangenehmen Konsequenzen herbei - außer, dass u.U. bei der nächsten Eigentümerversammlung eingehend darüber gesprochen und Maßnahmen zu deren Reduzierung ergriffen werden.
Klar, es mag Rundschreiben der Hausverwaltung geben. Aber was machen die einem schon (außer den Papiermüll voll)?
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es gibt nicht nur das Problem, dass die Bindung der Hunde zur Herde nicht vorhanden ist, es gibt auch noch das Problem, dass die Herde nach einem Wolfsübergriff vermutlich alle hundeartige erstmal höchstgradig beängstigend findet.
Aus Sicht der Herde stehen da keine Beschützer mit auf der Weide sondern Feinde.Ich könnte mir höchstens vorstellen, das solche Hunde als schnelle Verstärkung bestehender HSH-Teams sinnvoll sein könnten oder direkt bei Wolfsichtung (also noch VOR einem Riss).
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so wie die deutschen Behörden sind, muss man das sicher genehmigen. Ich würde mal beim Bauordnungsamt nachfragen.
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mal so 'ne klitzekleine Frage: ist es denn sicher, dass all diese Beschuldigungen von derselben Person stammen oder ist das nur eine Vermutung?
Auf jedenfall würde ich auf die Liste setzen lassen, dass anonyme Meldungen ignoriert werden! Das geht mMn in einer (kleineren) WEG ja mal gar nicht. Jeder kennt sich und wenn man ein Problem hat, sollte man dazu auch offen stehen - oder eben die Klappe halten.
Übrigens: ich würde das ganze nun nicht per Mail anleiern, sondern per Brief, den mehrere Eigentümer unterschreiben - so dass klar ist, dass dies nicht der Wunsch einer einzelnen Partei sondern mehrerer Parteien (am Besten der Mehrheit) ist.
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Dass die Vorwürfe (Plastik in Biotonne) nur an den Haaren herbeigezogen sind, das konnte man deinen vorigen Beiträgen nicht entnehmen.
Fakt ist: das Thema ist bei allen Beteiligten schon ganz schön hoch gekocht.
Von daher ist aus meiner Sicht der einzig sinnvolle Weg die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sowie die Unterstützung durch einen Fachmann (Anwalt) und/oder Mediator.
Dabei könnte man dann auch den Punkt besprechen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, dass die Hausverwaltung Rundschreiben verschickt - die einzelne, unbewiesene Beschwerde eines Wohnungseigentümers könnte man dadurch vielleicht als nicht ausreichend definieren. -
na, das mag sein - aber diese Person lebt nunmal dort und macht gerade alle irre.
Um diese Person wirkungsvoll in ihre Schranken zu weißen, hilft es nur, Rechte und Pflichten eindeutig und wirksam festzulegen.Und gerade bzgl. des Plastiks in der Biotonne hat die Person z.B. tatsächlich recht. Würde ich in einem (größeren) Mehrparteienhaus wohnen (so dass der Verursacher nicht erkennbar ist) und das mehrfach/regelmäßig vorkommen, so würde ich dbzgl. auch aktiv werden - sei es durch Aushänge oder Meldung an HV/Vermieter.