Beiträge von l'eau

    Ich hätte gerne eine Voliere bis 1,20 Länge und 70 Breite, Höhe bis 1,70 cm und ich möchte gerne neben dem Vogel telefonieren können, ohne dass der einen Tobsuchtsanfall bekommt.

    Es macht bei Vögeln ansich kein Sinn, dass die Voliere höher als lang ist. Sollen die Vögel Freiflug haben? Ansonsten fände ich mindestens 2 m Lange Seite gut, damit die Geier ordentlich fliegen können.

    Aufgrund der geringen Maße würde ich bei den einfacheren Prachtfinkenarten schauen. Zebrafinken sind ziemlich einfach in der Haltung, schon etwas lauter, aber man kann gut mit ihnen im Raum telefonieren (find ich). Nachteil ist, dass sie wahnsinnig gern züchten - bei mir werden daher keine Mädels mehr einziehen. Silberschnäbelchen find ich auch recht toll: sehr sozial, singen schön, aber sind sehr leise (außer der grade ausgeflogene Nachwuchs, der bettelt wahnsinnig laut). Leider sind sie grad nicht sehr modern und daher schwerer zu bekommen (jedenfalls in Süddeutschland). Ringelastrilden sollen auch recht Anfängerfreundlich sein.

    Im Prachtfinken-Forum ist immer hin was los und scheint's mir recht vernünftige Antworten zu geben.

    Beim Tierflohmarkt werden immer wieder Vögel unterschiedlicher Arten von Züchtern angeboten. Sonst eignen sich auch Vogelmärkte gut, wenn man was geläufigeres möchte.

    Grundsätzlich solltest du mind. 4 Vögel (am besten 2 Paare) halten, noch besser 6. Es sind halt Schwarmtiere.

    An 2 Stellen haben die die Brücken abgebaut und statt dessen große Steine in den Bach gelegt. Für Leute die auf einen Rollator angewiesen sind sehr blöd.

    Das ist für alle Menschen mit Gehbehinderung blöd (und spätestens, wenn die Steine nass und rutschig sind, ist's auch für Menschen mit gesundem Gangwerk doof). Ja, das sieht toll aus und ist sicher witzig - aber in Zeiten, in denen man eigentlich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert sein sollte, ist es einfach nur wahnwitzig.

    Eben. Wer sein Haustier unbeaufsichtigt draußen rumlaufen lässt - und das auch noch willentlich -, muss halt mit den Konsequenzen leben.

    Tja, der wahre Eigentümer / Besitzer würde dann wohl erst einmal beweisen müssen.

    Nur noch mal zur Klarstellung:

    Juristisch ist der Eigentümer einer Sache oder eines Lebewesens, derjenige dem die Sache/das Lebewesen gehört. Also derjenige hat die "rechtliche Herrschaft". Der Besitzer einer Sache oder eines Lebewesens ist derjenige, der über die Sache/das Lebewesen verfügt.

    Beispiele:

    Ich bin Eigentümerin von Jin und Sookie. Als Mama grad die Leinen der beiden in Händen hielt und mit ihnen vom Auto zum Haus gelaufen ist, war sie Besitzerin von Jin und Sookie. Wenn wir zusammen spazieren gehen und ich die Leinen in der Hand habe oder die Mädels frei laufe, bin ich sowohl Eigentümerin als auch Besitzerin von Jin und Sookie.

    Ein Vermieter ist Eigentümer der Mietwohnung. Ein Mieter ist Besitzer der Mietwohnung. Tatsächlich kann sogar in diesem Fall den Eigentümer das Betreten seines Eigentums durch den rechtmäßigen Besitzer untersagt werden.

    Im Falle der Freigängerkatze ist die TS-Person unrechtmäßiger Besitzer, muss also auf Verlangen den Besitz an dem Tier wieder dem Eigentümer (oder einer andren ermächtigten Person) zurück geben.