es geht doch ingesamt nur um einen Nachlass, also einen Verstorbenen? Dann wäre mWn alles eine Angelegenheit, egal, wie viele Pflichtteilsberechtigte auftauchen.
glaub ich jedenfalls. Müsste ich mal nachschauen, wie das nochmal geregelt war...
Du kannst auch bei deinem Anwalt nachfragen, dass er dir schreibt, welche Kosten genau auf dich zukommen.