Kennt sich hier jemand mit Wohnungsrecht aus?
Ich wohne in meiner Eigentumswohnung in einer Anlage mit insgesamt 11 Wohneinheiten, aufgeteilt auf 2 Gebäude. In einem Protokoll einer Eigentümerversammlung von 1994 steht, dass keine Haustiere gehalten werden dürfen.
Im Netz find ich widersprüchliche Angaben, dass das rechtswidrig ist oder eben zulässig. Einen Artikel von 2013 hab ich gefunden, der ist aber aus dem Saarland, ist das übertragbar auf Ba-Wü? Weiß da jemand, wo ich suchen kann? Ich bin ein wenig überfordert....
"keine Haustiere" ist unzulässig - denn nach deutschem Recht dürfen Kleintiere (wozu auch Katzen gehören) nicht verboten werden.
"keine Hunde" ist schwierig - immerhin gibt es seit einigen Jahren die Rechtsprechungen, dass Vermieter Hundehaltung nicht grundsätzlich verbieten dürfen, sondern Einzelfallentscheidungen treffen müssen. Was für Mietrecht gilt, gilt für WEG-Recht natürlich erstrecht.
Rechtsprechungen im Mietrecht/WEG-Recht sind bundeslandunabhängig - also, was im Saarland gilt, gilt auch in Ba-Wü. Allerdings können durchaus verschiedene erstinstanzliche Gerichte unterschiedliche Meinungen haben. In zweiter Instanz ist die Rechtsprechung meistens schon einheitlicher, aber auch hier kann es durchaus unterschiedliche Meinungen geben. Wirkliche Rechtssicherheit hat man idR nur mit BGH-Urteilen (oder wenn die meisten/alle OLGs gleich entscheiden).
Zur Frage, ob der Rechtsweg teuer wird: das kommt drauf an, wie hoch der Gegenstandswert in so einer Sache ist. Kurze Google-Suche sagt, dass dabei im Mietrecht Streitwerte zwischen 400-4.000,00 € angenommen werden. Gehen wir mal davon aus, dass man im WEG-Recht ein bissle höheren Streitwert nimmt, weil das Thema Hundehaltung hier ja keine einzelne Wohnung sondern das komplette Gebäude betrifft, nehmen wir also mal 5.000,00 € an (keine Garantie, dass ich mich so spät am Abend auf die schnelle nicht verrechnet habe):
Gerichtskostenvorschuss: 483,00 €
Anwaltskosten (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr + Postpauschale + USt): 1.017,45 € - wenn man verliert dann nochmal den gleichen Betrag an den Gegenanwalt.
Hinzu kommen ggf. Auslagen für Zeugen und/oder Gutachter; Fahrtkosten dürften in diesem Fall eher nicht anfallen, weil ja vmtl. alle Beteiligten am gleichen Ort wohnen - kämen aber sonst ggf. auch hinzu.
Wenn man den Rechtsstreit gewinnt, hat natürlich die Gegenseite alle Kosten zu tragen. Wenn man verliert, trägt man selber alle Kosten. Wenn man teilweise gewinnt oder sich einigt, kommt es auf die Kostenquote oder die Vereinbarung an, welche Kosten man tragen muss (außerdem reduzieren sich die Gerichtskosten bei einer Einigung um 2/3, dafür erhalten die Anwälte dann mehr Honorar).
Geht das Ganze über mehrere Instanzen, wird es natürlich auch noch teurer.
Und natürlich könnte es sein, dass der Anwalt erstmal dazu rät, das Ganze außergerichtlich anzugehen - hierfür fallen dann natürlich auch schon Kosten an (die aber teilweise auf das Gerichtsverfahren angerechnet werden; Gerichtskosten fallen außergerichtlich natürlich auch keine an).
Also ich persönlich würde bei einem derart alten Beschluss wohl erstmal mit der derzeitigen Eigentümergemeinschaft reden, wie zum jetzigen Zeitpunkt die Meinungen zum Thema Hundehaltung sind. Und natürlich auf einen Beschluss drängen, der Hundehaltung erlaubt.
Zum Thema, was eine WEG dagegen machen kann, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält: Rechtsweg bestreiten und dann können z.B. Ordnungsgelder verhängt werden. Rausgeworfen werden kann man aus der eigenen Wohnung mWn nicht.