Beiträge von l'eau

    Und frage mich : Ist das wirklich wichtig Hundegassi in Kilometer abzuwiegen?

    Kommt drauf an, was der Sinn und Zweck vom Gassi sein soll: soll es sich vorrangig um körperliche oder geistige Auslastung handeln?

    Und dann spielt natürlich mit rein, wie der Hund das Gassi verbringt: sprintet er auf 2km die ganze Zeit vor und zurück oder trabt er die 10km-Runde mehr oder weniger gleichmäßig durch?

    Außerdem natürlich das Gelände: 5km Flachland ist körperlich was anderes als 5km Gebirge. 5km mehr oder weniger unwegsame Trampelpfade ist was anderes als 5km gut ausgebaute Schotter/Teerstrecke.

    Das ist schonmal eine gute Info. Ich hatte schon gelesen, dass die Wohnung nur im "Notfall" ohne mein Einverständnis betreten werden darf, ich schätze ihn aber so ein, dass er "der Termin ist am Montag" als "Notfall" auslegen könnte.

    Ein Notfall wäre ein Wasserrohrbruch, ein Brand o.ä. - kein geplanter Handwerkertermin!

    Ich würde dem Vermieter auf die Mail antworten, dass du dich noch im Urlaub befindest und er einen andren Termin vereinbaren soll.

    Angemessene Vorlaufzeit sind mWn mind. 1 Woche - da bin ich aber nicht 100% sicher; auch, weil in deinem Fall ja klar war, dass "demnächst" was gemacht wird.

    Aber so oder so: wenn du zu dem Zeitpunkt partout nicht kannst, dann muss der Vermieter sich um einen neuen Termin kümmern - oder dich gleich den Termin selber mit der Firma vereinbaren lassen.


    Edit weil überschnitten:

    Er besteht jedenfalls nachdrücklich darauf, dss ich es möglich zu machen habe, dass der Handwerker morgen die Wohnung betreten kann.

    Joa, klar - ihm gehen aufgrund der Einschränkung bei der Nachbarin vmtl. ziemlich Mieten flöten. Das heißt aber nicht, dass du sofort zu springen hast. Er hat zu kurzfristig Bescheid gegeben. Du bist effektiv nicht da und könntest auch keiner Vertrauensperson den Schlüssel geben. Der Vermieter kann nichts unmögliches von der verlangen. Da kann er jetzt noch so viel HB-Männchen spielen.

    Ich bin allerdings noch 1 Woche im Urlaub. Darf der Vermieter sich in meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder kann ich eine Terminverschiebung verlangen?

    Nein. Der Vermieter hat keinerlei Rechte deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten - allerhöchstens bei Gefahr im Verzug (wobei das evtl. die Einschaltung von Polizei/Behörden erfordert - da bin ich mir nicht ganz sicher).

    Gestern erhielt ich nun eine E-Mail, dass ich am kommenden Montag, also in jetzt zwei Tagen, die Handwerker einzulassen habe, da die Arbeiten beginnen würden.

    Zwei Tage (dazu noch Wochenende) vorher Bescheid zu geben, könnte ggf. auch ein wenig kurzfristig sein. Da der Vermieter allerdings schon vor ein paar Wochen angekündigt hat, dass ein Handwerker kommt, könnten die zwei Tage in diesem Fall durchaus auch als angemessene Vorwarnung gelten.

    Übrigens hättest du beim ersten "Besuch" den Vermieter und den Handwerker nicht unbedingt einlassen müssen - ggf. (da du sagtest, dass ihr eh ein schlechtes Verhältnis habt) könntest du auch den Vermieter gar nicht und nur den/die Handwerker einlassen.

    Muss der Vermieter mich über Art und (zeitlichen) Umfang der Arbeiten und eventuelle Nutzungsbeeinträchtigungen meines Badezimmers informieren?

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Vermieter dich hierüber informieren muss - du musst dich ja auf die zu erwartende Einschränkung einrichten. Gerade, wenn dein Badezimmer in dem Zeitraum z.B. gar nicht nutzbar sein sollte.


    Habe ich außerdem ggf. Anspruch auf Mietminderung?

    Je nach Umfang der Arbeiten und Beeinträchtigung durch diese, kann dir durchaus Mietminderung zustehen. Hierüber solltest du dich aber beim Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen - in welcher Höhe die Mietminderung angemessen ist, ist für einen Laien u.U. nicht so einfach zu erkennen. Außerdem ist's auch nicht immer so einfach, diese durchzusetzen (einfach weniger zahlen, kann einem bös auf die Füße fallen)