wie ist das eigentlich bei Katzen? Wenn die jetzt bei einer Untersuchung jemanden kratzt oder beißt - wer zahlt das dann, Behandlung und Verdienstausfall? Denn Haftpflichtversicherungen sind für Katzen doch eher nicht üblich, oder?
mWn sind Katzen oft in der normalen Hausratversicherung mit drin.
Aber: der Schadensersatzanspruch richtet sich nie an die Versicherung. Schuldner ist immer der Schädiger bzw. in diesem Fall der Tierhalter. Also theoretisch muss der Katzenbesitzer blechen.
Allerdings wundere ich mich in dem Thread auch sehr: Egal wie lieb ein Tier ist, TA ist immer eine Sondersituation und da kann jedes Tier mal beißen. Mein Rechtsempfinden sagt, dass das (in einem gewissen Rahmen) zum üblichen Berufsrisiko gehört und TA/Mitarbeitende durchaus selber für ihre Sicherheit verantwortlich sind. Wenn es anders wäre, würde es mich doch sehr wundern, wie wenig Hunde beim TA mit Maulkorb gesichert sich und wie viele Katzen nicht in irgendeine Art von "Zwangsjacke" gesteckt werden.
Ich für meinen Teil empfände es als ungerecht und gegen die Berufsethik, wenn ein TA meinen Hund melden würde, weil er bei einer Behandlung unerwartet gebissen hätte. Dass der Hund keinen Maulkorb bei der Behandlung trägt, ist ja nicht alleinige Entscheidung der Halter, sondern ebenfalls Entscheidung des TA - weigert sich ein Halter seinem Hund einen Maulkorb aufzuziehen, steht es dem TA frei, diesen Hund nicht zu behandeln.
Außerdem versteh ich nicht, was eine Anzeige/Meldung beim Ordnungsamt mit dem Schadensersatzanspruch zu tun haben soll. Solange der Tatbestand sicher ist - in diesem Fall hat der Halter ja die Schuld seines Hundes eingeräumt -, gibt es auch nichts zu ermitteln. Eine Bestrafung erfolgt unabhängig von Schadensersatzanspruch. Ebenso besteht ein Schadensersatzanspruch unabhängig von einer Strafe. Es ist ja nicht so, dass der Schadensersatzanspruch entfällt, nur weil der Hund keine Auflagen erhält. Auch wird der Schadensersatzanspruch nicht höher, wenn der Hund Auflagen erhält.