ZitatLaut StVO sind batteriebetriebene Leuchtanlagen nur für (Renn)Räder mit maximal 11kg zugelassen. alles, was schwerer ist (und das sind die meisten) braucht eine dynamobetriebene Leuchtanlage - wobei da völlig egal ist, ob es nun ein Naben-, Walzen-, Speichen- oder Seitenläuferdynamo ist.
Wobei ich glaube, daß dir mittlerweile deswegen keiner mehr ans Bein pinkeln wird - ich habe mich mit Polizisten unterhalten, die alle der Meinung sind, dieser Paragraph in der StVO sei völlig überholt und sie wären schon froh, wenn die Radler wenigstens Batterielampen haben würden...
Gut das zu wissen. Ich fahre sowieso kaum Fahrrad, eigentlich nur mit dem Hund
Aber interessiert hat es mich trotzdem.