Beiträge von Königscobra

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    Ich bin mir zwar nicht ganz sicher wie da die Rechtslage aussieht, würde aber mal vermuten das in dem Fall die Katze Pech gehabt hätte. Sie dringt ja dann auch von außen ein und ne Anleinpflicht für den eigenen Hund im Garten gibts ja nicht. Wäre auch noch schöner :roll:


    Genauso sieht' s aus.
    Bewegt sich eine fremde Katze auf dem Grundstück eines Hundes und es passiert was ... dumm gelaufen für die Mieze ... so schlimm es dann auch ist.

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    ... Nach fünf Minuten meinte der Makler, dass er heute den ganzen Tag Termine für die Wohnung hat...also musste ich mich sofort entscheiden, ohne das mein Freund sie auch sehen konnte :fear: aaaber oh wow, wir haben in zwei Wochen eine Wohnung!!!!Ich kanns noch gar nicht glauben :applaus:


    Ist leider 'ne gängige Methode ... oftmals wollen die Makler die Bude nämlich nur schnellstmöglich vermieten.

    Glückwunsch zur Wohnung :gut: .

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    Glaubt Ihr, dass die Problematik mit einem Rüden NICHT gegeben wäre?

    Hier am Ort gibt es nämlich eine HH mit einem Rüden, die total vernarrt in meine Junghündin ist, und mir schon zu verstehen gab, dass sie sie nehmen würde, sollte ich sie irgendwan mal abgeben wollen. Der Rüde hat aber etwa die Größe meiner älteren Hündin und ist ca. 1,5 Jahre alt.

    Oder meint Ihr: Keine Experimente mehr, und lieber nur in Einzelhaltung vermitteln?


    Verstehen die beiden sich denn ?
    Mit einem Rüden würde es sicher ( ausschliessen kann man aber nie etwas ) diese Probleme nicht geben.
    Wenn der Rüdenhalter nicht' s *böses im Sinn hat* ( z. B. Welpen produzieren :hust: ) und sie dort ein schönes zu Hause bekäme ... beide Hunde sich verstehen ... wäre dies eine Möglichkeit.

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    Die Hündin lässt den Rüden nicht ran.
    Vielleicht sollte Mensch mal drüber Nachdenken ob das nicht einen Sinn hat, ach nein, das ja nicht so ertragsreich, da besamen wir lieber ...


    Wobei der Doc nicht der Beste seines Berufsstandes zu sein scheint. Er ist mir schon mehrfach negativ aufgefallen ... z. B. mit seinen *Dreckpfoten* ohne Handschuhe eine Kastra durchgeführt ... etc. etc..

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    Sie ist schon versichert seit wir sie haben (1,5 Jahre). Damals hatte ich aber nur den einfachen Satz der GOT angegeben. Jetzt hat sie Cauda Equina und nun habe ich den Satz auf den zweifachen angehoben. Aber die Versicherung bestätigt mir mein Schreiben nicht...


    Nachhaken, wo die Bestätigung bleibt.

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    Hat der TA keine Infusion gelegt? Damit die Flüssigkeit aufgefüllt wird, aber sie eben nicht über den Magen muss?

    Das hätte mein TA als erstes gemacht,erstmal ne Rinderlösung unter die Haut geben.


    Wenn der Hautturgor ( Spannungszustand der Haut ) noch in Ordnung ist, wird erstmal abgewartet.

    Bei schwallartigem Erbrechen kann man immer zu 99% - iger Sicherheit davon ausgehen, dass keine Magendrehung dahintersteckt.
    Bei 'ner Drehung gibt es nur noch den Versuch des Erbrechens ... aber, dadurch, dass der Ausgang zugeschnürt ist, läuft das Getrunkene nur noch / wieder raus.

    Gute Besserung !

    Auch wenn sie sich heute besser fühlt, würde ich zur Absicherung auf Diabetes, Nieren und Leber untersuchen lassen.
    In diesem Alter könnte in der Richtung manchmal was sein.