Beiträge von Königscobra

    Erlaubnis vom Vermieter braucht man nicht. Nach der neuen Rechtsprechung gehören Katzen zu den Kleintieren.

    Zitat "Demnach darf einem Mieter die Haltung einer Katze weder vom Vermieter noch von den Nachbarn untersagt werden. Eine vorherige Benachrichtigung bzw. das Einholen der Erlaubnis ist folglich ebenfalls nicht erforderlich." Zitat Ende
    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Katzen.htm


    Zitat "Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden.
    Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
    Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 34/06) hervor." Zitat Ende

    http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz_artikel,…rid,205798.html

    Zitat

    Genau, es gibt Neuigkeiten :smile:

    Bei mir ist nun die endgültige Entscheidung gefallen, ich nehme die Katze, aber sie wird bei mir noch nicht einziehen.
    Es wird ganz offiziell mit Vertrag gemacht und für das nächste halbe Jahr übernehme ich eine Art Patenschaft.
    Das heißt ich darf so oft kommen wie ich möchte und bringe öfter Sachen mit, die gerade gebraucht werden. Also Futter, Katzenstreu, Spielzeug usw.
    Die Hunde können die Lissi dann auch noch besser kennen lernen und umgekehrt.

    Sollte ich gar keine Wohnung finden, wo Hund und Katz einziehen darf, wird sie bei der Pflegestelle dauerhaft bleiben. Sie würde sie eh nicht vermitteln, wenn ich sie nicht nehme.

    Wenn sie dann zu mir kommt, werde ich noch eine zweite dazu holen. Die PS schlug vor, vielleicht noch eine von den Geschwistern auszusuchen, aber das werde ich wahrscheinlich nicht machen. Obwohl Pebbles mir schon sehr gut gefällt ;)

    So, ich finde das ist eine sehr gute Lösung und ich hab noch genug Zeit mich mit Katzenhaltung (bes. Wohnungskatzenhaltung) stärker auseinander zu setzen und muss mir jetzt keinen Druck machen.


    :gut:
    Super Entscheidung :smile: .

    So hast du alle Zeit der Welt ... und falls du noch Fragen bezügl. der Wohnungshaltung hast, wirst du hier ganz sicher auch zufriedenstellende Antworten erhalten :smile: .

    Zitat

    Und: Wie gesprächig und bellfreudig sind eure denn so?
    Bellen nur, wenn was *komisch* erschien ... in der Whg. sehr ruhig ... nur anschlagen.
    Der Berner an sich ist kein Kläffer.


    Was auch spannend zu sehen ist: er hat null Probleme damit, allein zu sein.
    War Odin alleine ... wurde geschnarcht oder *Leute geguckt*.

    Zitat

    hab mal ne frage, so weit ich weis war es früher so das die heizung BIS zum 1 okt im mietshaus vom vermieter angemacht werdne muss, gilt das noch? wir haben nämlich 11 grad nachts in der wohnung ^^


    Soweit ich weiss müssen die Heizungen ab einer gewissen Aussentemperatur immer an sein. Jeder Mieter muss die Möglichkeit haben ( z. B. auch im Sommer an kühleren Tagen ) eine warme Wohnung zu haben.

    Zitat "[ ... ] Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. Während der übrigen Zeit, also in den Nachtstunden, darf der Vermieter die Heizung herunterschalten.
    Allerdings ist auch nachts eine Temperatur von 17 bis 18 Grad einzuhalten, die Heizung darf also nicht völlig ausgeschaltet werden.
    Sinken die Zimmertemperaturen tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad, muss die Heizung der Mietwohnung laufen. Also auch außerhalb der Heizperiode im Sommer.
    Und wenn geheizt wird, kann der Mieter auch verlangen, dass in seiner Wohnung bestimmte Temperaturen erreicht werden.
    [ ... ]
    Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie als Mieter außerhalb der Heizperiode in Ihrer Wohnung frieren müssen. Es gibt ja immer wieder kühle Früh- beziehungsweise Spätsommertage, an denen es bei entsprechenden Außentemperaturen und bei nicht angestellter Heizung ohne wärmende Decke in der Wohnung nicht auszuhalten ist.
    Beträgt außerhalb der Heizperiode die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12 Grad, muss der Vermieter auch im Sommer heizen. Das Gleiche gilt, wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad fällt und das kühle Wetter voraussichtlich länger als ein bis zwei Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden. " Zitat Ende

    http://www.bosy-online.de/ZDF_de%20-%20H…uch%20haben.htm

    Zitat

    Hier läuft die Heizung im Bad seit gestern, die anderen folgen in den nächsten Tagen.
    Wir wohnen in einem 85 Jahre alten Haus, wo die Fassade denkmalgeschützt ist und somit nicht gedämmt werden darf :sad2: .
    Im Wohnzimmer sind es morgens max. 18°.
    Im Bad direkt neben der Toilette 17,5°


    Genau so ein Haus haben wir auch.
    Im Mom geht' s am Tage noch ... aber morgens und abends wird' s schon empfindlich kühl.

    Ich habe für die Übergangszeit einen elektr. Keramikheizkörper, der die Wärme selber regelt. Den habe ich in den Morgenstunden und am Abend an.
    Im Bad isses auch schon empfindlich kalt ... wenn ich duschen will, schleppe ich den HK rüber.

    Die *richtige* Heizung werde ich erst anmachen, wenn' s gar nicht mehr geht. Jedes Jahr über 300 € / 400 € Nachzahlungen ( obwohl sinnig geheizt wird ) sind schon echt happig :lepra: .

    Hatte den Vermieter mal auf Dämmung angesprochen ... Antwort: *Denkmalgeschützt ... wir dürfen nicht dämmen.*
    Die haben wohl schonmal früher angefangen Dämmungen anzubringen ... auf Anweisung der Stadt, musste die wieder runtergeholt werden.

    Also erstmal noch dickere Klamotten überziehen und den HK an ... später dann richtig heizen.