Erlaubnis vom Vermieter braucht man nicht. Nach der neuen Rechtsprechung gehören Katzen zu den Kleintieren.
Zitat "Demnach darf einem Mieter die Haltung einer Katze weder vom Vermieter noch von den Nachbarn untersagt werden. Eine vorherige Benachrichtigung bzw. das Einholen der Erlaubnis ist folglich ebenfalls nicht erforderlich." Zitat Ende
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Katzen.htm
Zitat "Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden.
Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 34/06) hervor." Zitat Ende
http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz_artikel,…rid,205798.html