Es ist so, dass Tiere leider immer noch unter das Sachenrecht fallen. Wenn ich eine Sache verkaufe, dann hat der vorherige Eigentümer keine wirkliche Handhabe. Schutzverträge von Privatpersonen sind unwirksam, solang Geld bezahlt wurde und es keine reinen Pacht-/ oder Nutzungsverträge sind.
Die Vorbesitzerin hat den Hund gekauft, durch Bezahlen des Kaufpreises wurde er ihr Eigentum und sie kann ihn verkaufen wie sie mag, deine Freundin braucht sich also keine Sorgen zu machen - denke ich.
Sie kann sich ja mal den Vertrag schicken und den von einem Anwalt prüfen lassen, dann wäre sie auf der sicheren Seite. Aber rein vom Gefühl her und was ich von meiner Zeit als Rechtsanwaltsfachangestellten noch weiß, ist der Hund ihrer und da kann die "Vermehrerin" (von der ich es übrigens toll finde, dass sie sich so um den bei ihr geborenen Hund sorgt!) auch nicht viel ausrichten.