Beiträge von Silke_r

    Ich hab bisher mehrfach gleichgeschlechtliche Hunde zusammengeführt, 2 Rüden allerdings nur 1x (bin wohl mehr eine Hündinnenhalterin). Der vorhandene Hund war 4, der hinzugekommene 6 Jahre alt. Anfangs lag nie irgendwas etwas herum, das zu Stress hätte führen können, geknallt hat es zwischen den Rüden tatsächlich nie. Zwischen meiner ersten Hündin und den beiden Mädels, die hinzukamen, aber- das war immer eine Sache von vielleicht 4 Wochen, dann waren die wichtigsten Dinge abgesteckt und man wurde zum Team.

    Ich finde, dass es sich gut liest, dass beide in der Nähe des jeweils anderen entspannen können und im allgemeinen freundlich miteinander umgehen. Ich würde einfach das Thema Spielzeug für ein paar Wochen komplett einstellen und die beiden erstmal zusammenfinden lassen, bis man " den Schwierigkeitsgrad erhöht".

    Klar kann man nie wissen, wie es sich wo weiterhin entwickelt, aber ich hätte -rein von der Beschreibung und der Rasse her- erstmal keine zu großen Bauchschmerzen.

    Ich habe den Beitrag mit dem Fotowunsch geliked- die wünsche ich mir auch!

    Hm, bei dem Katzenspruch würde ich vermutlich auch kontern, irgendsowas wie "Katze 2.0" oder so, aber im Grunde sehe ich es so, dass die meisten blöden Sprüche auch nicht wirklich so gemeint sind, wie sie beim HH ankommen.

    Ich werde zwar bei den Mädels regelmäßig gefragt, ob die nicht zu klein seien (und der Don dafür ein Großer Münsterländer), ansonsten kommt zur Größe nichts, aber ich werde gern mal gefragt, ob das Mutter (der KlM Rüde) und 2 Kinder seinen. öhm...ja. Was soll's, war halt ein etwas gescheiterter Kontaktaufnahmeversuch. Nicht ärgern lassen, die meistern Leute meinen's mehr oder weniger humorvoll, aber nicht bös.

    Ich fragt gerade nochmal nach zum Verständnis: die Bekannte wohnt in der Mietwohnung, möchte auch dort wohnen bleiben und hat sich an den Vermieter gewandt, weil der Hund einen massiven Schaden verursacht hat, der behoben werden musste?

    Und die Bekannte hat dann ihre Versicherung eingeschaltet, da diese Schäden an Mietsachen übernimmt?

    Dann würde ich anstelle der Bekannten den Vermieter bitten, Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einzulegen (mit der benannten Begründung-> wenn die Versicherung wollte, dass der Schaden beseitigt wird und dort von nur einer Teilerstattung keine Rede war, halte ich es für sehr fragwürdig, im Nachgang den Rotstift anzusetzen).

    Der Vermieter, realistisch betrachtet, hat auch keinen Nutzen aus dem neuen Boden- der wird nach dem Auszug auch nicht weniger abgenutzt sein als es der andere gewesen ist und er hatte ja offenkundig vorab nutzbaren Mietraum zur Verfügung gestellt. Den Nutzen eines schönen neuen Bodens hat ausschließlich die Mieterin.

    Falls die Versicherung stur schaltet - Sachverständigen, Gericht etc. wird man wegen 250€ vermutlich nicht einschalten- würde ich auch als Mieterin die Differenz irgendwie bezahlen, alles andere käme mir irgendwie unfair vor.

    Ich zitiere mal den ADAC (Quelle: https://www.adac.de/reise-freizeit…inreise-zoll/):

    "Hund und Katze

    Ausweise und Kennzeichnungen

    Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

    Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

    Impfungen

    Im EU-Heimtierausweis muss die gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

    Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Albanien, Montenegro, Türkei und den nordafrikanischen Ländern) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

    Weitere Regelungen

    In der Öffentlichkeit müssen Hunde an der Leine geführt werden, sie darf maximal 1,50 m lang sein. Außerdem ist ein Maulkorb mitzuführen. Es wird empfohlen, bei der Kommune des Urlaubsortes oder im Hotel zu erfragen, ob zusätzliche örtliche Bestimmungen zu beachten sind.

    Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen."