Abgesehen von der Menge an Tieren.
Zitatüblicherweise ist die haltung von mehr als 1-2 haustieren in einer wohnung der von ihnen gemieteten größe unangemessen und im hinblick auf die erhaltung des pfelgezutandes und der bausubstanz nicht hinnehmbar. dies gild auch für den besitz eines collies, dessen haltung wir auch wegen der größe des tieres nicht genehmigen würden.
Was ist "üblicherweise", was angemessen? Woran machen sie fest, dass die Wohnung für den Collie zu klein ist?
Das klingt alles hochtrabend, ist aber keineswegs fundiert/belegt.
Ich zitiere mich mal aus einem anderen Forum:
ZitatIn Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß das Halten von Kleintieren (Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc.), zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört. Solche Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Für ungewöhnliche oder exotische Tiere gilt insoweit keine Ausnahme; maßgeblich ist nicht, ob das Halten solcher Kleintiere allgemein üblich ist, sondern ob die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner durch die Tierhaltung tangiert werden (vgl. AG Köln WuM 1990, 343; WuM 1984, 78; AG Essen ZMR 1996, 37; vgl. aber auch LG Essen NJW-RR 1991, 908:
Gut, hier muss man ggfls. schauen, was die unter dem üblichen Maß verstehen:
ZitatAllgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.
EDIT: Die beiden links zu dem Thema funktionieren leider nicht mehr... einfach mal zu dem Thema googeln!