nicht direkt.. es liegt noch als Entwurf vor...
ABER dann zeig ich euch alle an
nicht direkt.. es liegt noch als Entwurf vor...
ABER dann zeig ich euch alle an
der der Polizist den Hund anfällt wird mir wohl jetzt ne weile nachhängen ;-)
wir kriegen bestimmt bald den Hammer
ZitatLiesel dann führe dir doch die verschluckten Gummibärchen zu Gemüte, immerhin wirbt gelockter Blondie mit dem Schalk hinterm Gott, dass die froh machen und zwar Kinder UND Erwachsene ebenso UND nicht, dass sie zum Erstickungstod führen können ...
Ihr seit Schuld, dass ich jetzt so albern bin
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ich werde das jetzt überdenken und dich ggf nachher Kontaktieren, sollte ich etwas treffendes im Gesetzbuch und meinem kleinen Köpfchen gefunden haben ;-)
Zitat
Aber nun schweife ich etwas ab.
neeeee.. machen wir alle nicht ;-)
(also in meinem Postfach is noch nüscht ;-) )
Zitat
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was für ein thread,hörensagen,rufmord-alles dabei..besser als ne serie
wo nehmt ihr denn den "Rufmord" her????
Ich hab mir jetzt6 alle Seiten nochmal zu Gemüte geführt.. ich find nüscht was auf 185 ff StGB zutrifft.....
ZitatDanke, das Du das schreibst.
Ich hätte mir sonst vor Angst in die Hosen gmacht
Gaby
Desswegen schrieb ich es auch... nicht das du die hosen wieder waschen musst, wo du doch son Schisser bist ;-)
Edit: man man man 2 Reißer auf 10 Seiten ;-)
Zitat
joar! ;-) da ist sogar was wahres dran! Aber Schwerz beiseite.
Ließ StGb 185 ff und entscheide dich dann auf welches Grundlage du Anzeigen möchtest. Vergiß aber bitte nicht die Begriffserklärungen im Anhang zu lesen.
nur noch der Richtigkeit halber, der Tatbestand der Rufschädigung existiert so nicht.
ZitatOk, jetzt ist Schluß mit Lustig. Der nächste der hier irgend etwas über mich behauptet kassiert eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung. Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum. Jetzt ist Schluß mit Lustig.
entschuldige bitte aber jetzt krieg ich gleich nen Lachkrampf!
geh mal zu ner Dienststelle und druck das alles schön aus...
Die Blicke möcht ich sehen!
Weder der Tatbestand der Verleumdung, noch der der Rufschädigung ist auch nur im Ansatz erfüllt!