Du gehst zur Polizei-Wache und sagst "mir sind Schläge angedroht worden und ich ich will DEN / die BEIDEN? anzeigen"...
Dann geht's weiter zur Kripo und da wird die Anzeige aufgenommen...
Die Polizei kann vom OA die HalterDaten bekommen (DatenSchutz) über die Angaben, die DU über den HH machen kannst - wie heißt er, wo wohnt er, was ist das für ein Hund (20/40er-Hund?) - wenn Du IHN mit Namen kennst ist das natürlich "einfacher"...
Dann geht das zur StaatsAnwaltschaft - ob das dann eingestellt wird
wird sich zeigen aber! der "Schuss vor den Bug" ist gesetzt...
Parallel dazu kannst Du auch zum OA gehen aber DIE können Dir nicht "helfen"
O-Ton "jeder kann sich so bescheuert aufführen wie er will" aber! sie werden Dich zur Polizei weiterschicken und da kannst Du ihn anzeigen wegen der Androhung von Schlägen...
GedächtnisProtokoll und zusätzlich das ganze HörenSagen, das Du von anderen HH hast - vielleicht sind da ja Informationen dabei, die helfen IHN zu identifizieren
DU weißt ja seinen Namen nicht (stimmt doch oder?) - Deine/Eure eigenen Pöbeleien
sind ja nun mal "menschlich" (siehe oben) aber darum geht's ja nicht sondern um die BEDROHUNG durch IHN...
(und lass' Dich nicht abwimmeln bei der Polizei
Anzeige + StaatsAnwaltschaft müssen sein egal was dabei rauskommt)
(dann gibt's nämlich ein AktenZeichen und bei Wiederholung? ist ER bei Polizei und OA "bekannt")