Hallo,
ich versteh's noch nicht ganz?!
Ist der Kater ein Fundtier?
Wenn ja "müsste" er beim zuständigen Tierheim (Kommune) gemeldet werden und DIE wissen, wie lange er "verwahrt" werden muss bis sich der Besitzer eben NICHT gemeldet hat.
Dann kann er sofort kastriert werden und vermittelt werden.
Jetzt ist auf einer Pflegestelle... von wem?
Von dem Verein, der das Tierheim betreibt und im Auftrag der Kommune verpflichtet ist Fundtiere aufzunehmen?
Woher hast Du denn diese Frist von 6 Monaten?
Was hat denn das Einwohnermeldeamt damit zu tun?
Wenn der Kater nach zwei/drei Wochen noch nicht als vermisst gemeldet worden ist wird er auch nicht vermisst..., man kann doch einen unkastrierten Kater nicht 6 Monate lang in einem Zimmer "einsperren" und warten..., einen kastrierten natürlich auch nicht!!!
Wie und wo/bei wem arbeitest Du denn im Tierschutz?
Erkundige Dich doch noch mal genau was es mit dieser "Verwahrungsfrist" von 6 Monaten auf sich hat?!
Berichte doch mal weiter - Erika!