Ich kann mir übrigens nicht vorstellen ,daß der Hund im Moment des Wegnehmens unterscheidet zwischen "hab ich von Frauchen bekommen - gehört für immer rechtmäßig mir" und "hab ich mir illegal geschnappt, darf sie nehmen", und daß das für den Hund letzendlich irgendeinen Unterschied macht. Das halte ich für Vermenschlichung, ich würde eher annehmen, daß für den Hund in dem Moment alles, was er einmal im Fang hat, gleichermaßen Beute ist - und die muß er eben ohne Gemecker rausrücken.
Ich habe meiner stoffwechselkranken Hündin über fast zwei Jahre ihr geliebtes Zahnputz-Kalbsgelenk zuteilen müssen: nach spätestens zwanzig Minuten Kauen war das Ding bis zum nächsten Tag weg, weil sie mehr auf einmal einfach nicht vertrug. Für den streng Diät lebenden Hund war dieser Knochen das Highlight schlechthin und wurde so intensiv bewacht, daß sie sogar bei Passanten-Schritten auf der Straße knurrte, was sie sonst nie tat. Trotzdem gab's da beim Wegnehmen nie Probleme, einfach, weil das Hergeben für uns beide lebenslange Routine war.
Wäre für mich übrigens ein Grund, auf Zugriffsrecht ganz besonders bei von mir gegebenen Leckerbissen zu bestehen. Man weiß nie, in welche Situation man mit dem Hund kommen kann - siehe das Narkose-Beispiel!