Tierschutz-Hundeverordnung
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Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2)In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens doppelten Körperlänge des Hundes ensprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf
(jetzt eine Tabelle ich versuch es mal anders zu zeigen)
Widerristhöhe cm Bodenfläche minstens m2
bis 50cm 6
über 50 bis 65 8
über 65 10
und dann geht es noch weiter, abre darauf hat er wret gelegt