Solange das Kind verhaltensauffällig ist und das Bestreben ist, und das ist das Eingangspost, dass ein Hund hier eine Verbesserung im Verhalten erzielen soll, hat ein Hund in der Situation als Neuanschaffung nichts verloren.
Es ist ein Lebewesen, in das Erwartungen gesetzt werden, die es nicht erfüllen kann.
Hund da=Kind weniger, um nicht zu sagen: erheblich weniger, aggressiv.
Das wird nicht funktionieren.
Nur das dann da noch ein Hund in die Situation miteingebunden ist, der Arbeit macht, erzogen und versorgt werden möchte, Bedürfnisse und Ansprüche hat und schnell lästig werden wird.
Und dann?
Ein Plan B existiert nicht, ein Pflegehund kommt nicht infrage, die TS lebt nach dem Ganz-oder Gar nicht-Prinzip.
Ein Hund ist ein Lebewesen, kein Spielzeug und auch kein Gebrauchsgegenstand, den bei Nicht gefallen oder nicht Anwendbarkeit ganz einfach wieder entsorgt oder weiterreicht.
Und das hat nicht mit Grundsatzdiskussion sondern mit Fairness und Verantwortung dem Hund gegenüber zu tun, denn der wird dann darunter leiden und sich nicht wehren können.
Birgit