ZitatUnd die Begründung für die Kündigung ist dann genau?
"Hat den Nachbarn eine Frage an der Haustür gestellt" ??
Verstoss gegen das Hundehaltungsverbot im Haus, das vertraglich festgeschrieben steht.
Lesen, dann schreiben.
Grins, meine zwanzigjährige Tochter arbeitet, mein neunzehnjähriger Sohn lernt- beide gehen vor sieben aus dem Haus und sind vor 16.00 bzw. 17.30 Uhr nicht wieder im Haus....Dazu kommen dann eigene Interessen und Hobbies, die nicht unbedingt Hund heißen sondern Freunde, um die Häuser ziehen, Spaß haben.
Wie war das noch mit Kinder einsetzen?