Beiträge von Ghandi

    Nunja, wenn der Hund getötet wird weil wegen "kein Platz und keine Vermittlungschancen" ist das was anderes als wenn er getötet wird weil wegen "Menschen angesprungen (+in der Vergangenheit bereits Auffällig gewesen was aber nicht weiter überprüft wird ergo auf Hören/Sagen basiert) - jedenfalls im rechtlichen Sinne und auch auf Grund der Auswirkungen für alle anderen Hundehalter. Auch wenn es für den Hund selbst wohl keinen Unterschied macht.

    Zum einen fallen mir da einige böse Widersprüche auf: der Hund soll von vorne-seitlich angesprungen haben, das Opfer stürzt nach vorne aufs Gesicht, also hin zum Hund. So ein Rottweiler ist etwas größer als ein Kaninchen, vergleichbar mit Mailo etwa. Wenn der springt, wirkt der Schwung nach hinten, nicht nach vorne, also wäre das Opfer auf den Hinterkopf gefallen, nicht nach vorne.

    Ich denke, Zeus hat den Mann eher bedrängt und dadurch ist der Mann über den Hund gestolpert - soll ja auch sehr glatt gewesen sein.

    Jetzt steinigt mich nicht gleich, aber ich gehe da tatsächlich eher mit dem Gericht konform.

    Eine Artgenossen Aggro bzw. Leinenaggro und das Anspringen von Menschen rechtfertigen für mich keine Tötung. Denn dann müssten auch echt einige Forenhunde getötet werden.

    Inuki hat 1,5 Jährig aus heiterem Himmel einen Hovi angegriffen. Ich weiß nicht warum und wieso und war selber geschockt. Danach ist nie wieder etwas derartiges passiert und Inuki benimmt sich ganz normal und sozial im Freilauf. Ach ja, und Inuki springt auch Menschen an, die er toll findet (wenn ich nicht schnell genug bin).

    Wer uns also nicht kennt und nur von diesen zwei Vorfälle hört (und nicht sieht, wie wir uns sonst im Alltag verhalten und benehmen - nämlich besonders Rücksichts- und Verständnisvoll), könnte wohl auch denken das wir ganz schreckliche Hundehalter sind die am besten ein Tierhalteverbot bekommen sollten und Inuki wird getötet. Von Skadi ganz zu schweigen ...

    Allerdings, merwürdig finde ich es schon dass der Halter seinen eigenen Hund nicht aus dem Zwinger holen kann. Letztendlich bin ich froh, das ich nicht solch eine Entscheidung treffen muss.

    Mich interessiert an diesem Fall ehrlich gesagt nur das Verhalten der Ämter, die Beschlüsse des VG und wie es am Ende mit welchen Begründungen und Konsequenzen für Hundehalter ausgeht.

    Mich auch. Und welche Folgen das für alle anderen Hundehalter haben wird.

    Ich wollte gerade das Statement von Baumann noch einmal durchlesen - für den Fall das ich tatsächlich was überlesen oder durcheinander gebracht haben sollte - und habe auf der FB Seite der Anwälte eine neue Stellungnahme gelesen.

    Ich bin ehrlich, ich bin hin und her gerissen. Nicht nur, ob die Tötung angemessen ist sondern auch, ob die Gerichte und Ämter nicht vielleicht was mauscheln, schlampen oder wie auch immer man es ausdrücken mag. Es lässt mich am Rechtssystem zweifeln.

    Keine Ahnung wann Baumann hinzugezogen worden ist, ich habe lediglich gestern Abend die Stellungnahme gelesen. Leider kann ich sie jetzt gerade nicht noch einmal aufrufen, aber ich meine mich zu erinnern, das er schrieb das dieser Hund keine Gefahr darstellt. Das impliziert für mich durchaus Lammfromm.

    Man kann natürlich aus einer Mücke einen Elefanten machen. Und dein Vergleich ist echt an den Haaren herbei gezogen.

    Ich habe auch so Kollegen in meiner Abteilung die es lieber sehen das jemand mit einer Bindehautentzündung zur Arbeit kommt als das er einen Tag fehlt... aber gut, das sind dann auch die, die das Betriebsklima nachhaltig vergiften.

    Übrigens schreibt dich der Arzt nicht krank sondern Arbeitsunfähig. Arbeitsunfähig umfasst nicht nur Grippe und abgetrennte Gliedmaßen. Psychische Belastungen können einen Menschen genauso arbeitsunfähig machen. Der Spruch "Krank vor Sorge" hat schon seine Berechtigung ...

    .... Dann hätte ich mich im Sommer 4 Wochen krank schreiben lassen müssen....

    Wenn ich euer Kollege wäre, wäre ich ziemlich sauer. Auf irgendwen fällt ja die Arbeit wieder zurück.

    Wenn mit meinen Kids was ist, muss ich mir auch frei nehmen oder eine Betreuung besorgen.

    Im übrigen sollte man sich darüber, was man im Notfall mit dem Haustier macht, schon vorher Gedanken machen, bevor man es sich anschafft.

    Ich kann mich ja auch nicht zwei Wochen zu meinem Pferd in die Box legen wenn es sich verletzt.

    Nunja, wenn mein Arbeitskollege mir im Vertrauen erzählt das er sich hat krankschreiben lassen weil wegen Hund sehr krank und ich deshalb mehr arbeiten müsste, dann würde ich es gerne tun. Und die Arbeit besonders gründlich erledigen. Einfach weil ich denke, das eine Hand die andere wäscht und jeder in belastende Situationen kommt wo der kurze unbürokratische Dienstweg erforderlich ist. Aber ja, gibt halt immer welche, die Grundsätzlich nur auf sich selbst und ihre eigenen Bedürfnisse fixiert sind.

    Dank diesem Faden weiß ich nun meinen Arbeitgeber, der wirklich versucht alles möglich zu machen wenn ich zeitkritische Probleme und Sitiationen habe, mehr zu schätzen.

    Bisher nahm ich an, dass diese "du darfst das Land verlassen"-Regelung nur gilt, wenn du unwissentlich einen Hund einer verbotenen Rasse zwecks Urlaub eingeführt hast.

    Ich lese mir nachher diesen Thread noch mal durch und gucke ob ich entsprechende Links mit Hinweisen finde. Doof ist halt, dass es keine offizielle Behördliche Aussage dazu gibt (mWn).

    Und ja, der Urlaub wäre in DK mit dieser Angst alles andere als erholsam. Sondern eher ein Spießrutenlauf.

    Aber ehrlicherweise - 2013, als Inuki 8 Monate gewesen ist, haben wir einen Tag in DK verbracht und empfand ihn als wunderschön und toll. Meine damalige WG Mitbewohnerin (bzw. deren Eltern) wohnten in Harrislee und kurz nach DK rüber war sehr verlockend. Und ich kannte die Gesetze dazu zu dem Zeitpunkt noch nicht.der T

    Bei mir ist es eher die Unverhältnismäßigkeit, die dort (anscheinend)paraktiziert wird, die die mich abschreckt. Mit Inuki (als großer DSH Mix) und Skadi (welche fremde aufdringliche Hunde durchaus maßregelt) reise ich da nicht ein. Das ist mir einfach alles zu schwammig.

    Es scheint ja schon zu reichen, dass wenn mein DSH einen pöbelnden Tutnix abschnappt und blöderweise eine Aterie oder (um es nicht ganz so dramatisch zu halten) einfach das Ohr oder die Brust tackert und der Tutnix Halter uns ans Beins pinkelt und uns meldet. Dann kommt da so ein Polizist daher, sieht einen großen DSH Mischling und joa. Aus die Maus.

    Und dann die Frage, was bedeutet "Gefahr für die Umwelt"? Ein Hund der Menschen zwar verbellt aber an der Leine gesichert ist und noch nie zugelangt hat (eben weil die Besitzer umsichtig sind)? Ein Biss (mit Loch)? Ein Schnappen? Ein Kommentkampf? Oder erst wirklich ernste Verletzungen mit TK Aufenthalt?

    Ein anerkannter Wesenstest eines anerkannten Sachverständigen scheint im Übrigen auch nur nach wohlwollen anerkannt zu werden - jedenfalls wurde dieser bei dem Waldemar ignoriert.